Problem von Anonym - 35 Jahre

Exfrau macht mich fertig - Unterhaltszahlungen

Ok fang am besten ganz vorn an als mein 2ter Sohn auf die Welt kam, hatte ich 6 Tag nach der Geburt das Trennungsschreiben auf dem Tisch.

dann Scheidung , vor einem Jahr ist Sie dann mit den Kindern 500 km weit weggezogen.

Unterhalt die letzen 3 Jahre für beide Kinder bezahlt im Dezember 2006 arbeitslos geworden. Im Februar selbstständig gemacht. Mit Jugendamt geklärt das ich obwohl ich es eigendlich im Moment nicht kann da Exsitenzgründer für jedes Kind 50 euro Unterhalt zahle. Von meiner Exfrau vor einigen Tagen Anwaltsschreiben bekommen mit Pfändungsdrohung ! wenn ich nicht sofort den vollen Unterhalt für die Kinder zahle. Würd ich ja wenn ich es könnte !
Beim Rechtsanwalt gewessen, Anwaltsschreiben beantworten lassen.

Langsam hab ich keine Kraft mehr ! Da versucht man was aufzubauen und bekommt laufend nur Steine in den Weg gelegt.
Sie bekommt Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Warum noch dieses Anwalts schreiben ? Bleibt mir den nix anderes Übrig als mein Gewerbe wieder abzumelden und Arbeitslos zu sein, dann Hartz4 Empfanger ?? Jobs gibts ja keine.
Dann bekommt Sie auch keinen Unterhalt !
Wo ist das noch gerecht ? Sie kann sich 2 mal im Jahr Urlaub leisten !
Ich bin froh wenn ich Miete zahlen kann und was zu Essen kaufen kann.

Sind Männer in Deutschland Freiwild ???
Gleichberechtigung was ist das ? Im Moment zahl ich 3x Prozesskostenhilfe (120Euro) jeden Monat zurück. Sie braucht nicht zahlen obwohl Sie arbeitet.

Ich weiß nicht mehr weiter

Anwort von Sabine

Hallo!

Nein, Männer sind kein Freiwild und sie werden auch nicht ausgebeutet. Das, was Du an Unterhaltszahlungen leisten mußt, muß Deine Frau ebenfalls für die Kinder aufbringen. Ihr finanziert die Kinder je zur Hälfte.
Das Geld, was sie vom Jugendamt bekommt, ist der Anteil, der eigentlich von Dir kommen muß. Das Jugendamt schießt dieses Geld nur vor, bis Du zahlungsfähig bist. Das Jugendamt wird sich deses Geld bei Dir wiederholen. Es ist nur eine Stütze, damit die Kinder versorgt werden können.
Sicherlich droht sie mit der Zwangsvollstreckung, wenn Du keine Zahlungen leistest, denn Du hast, wie Du selber geschrieben hast, Dich selbständig gemacht und somit hast Du Einkommen. Es ist immer gut der Gegenseite zu offenbaren, wie Deine finanzielle Lage ist, damit sie sich ausrecnen können, ob Du Zahlungen leisten kannst. Du hast einen Selbstbehalt und den kann Dir niemand nehmen. (siehe hierzu auch www.mein-recht.de). Die Anwälte berücksichtigen dies auch bei der Unterhaltsberechnung.
Du mußt Dich nicht wieder arbeitslos melden, nur damit Du keinen Unterhalt zahlen mußt. Du mußt der Gegenseite, sprich den Anwälten Deiner Ex nur offenbaren, wie es finanziell um Dich steht, wie Deine Einnahme und Ausgaben aussehen und so können sie sehen, ob Du Unterhaltszahlungen leisten kannst oder nicht. Niemand will Dich ruinieren, doch als Vater ist man zum Unterhalt verpflichtet.
Lass es nicht soweit kommen, dass sie den Gerichtsvollzieher losschickt. Die dadurch entstehenden Kosten hast nämlich auch Du zu tragen, da Du in Verzug bist mit Deinen Zahlungen. Diese Maßnahmen kann man unterdrücken, indem man mit der Gegenseite in Kontakt bleibt. Wenn Du geringfügig einkommen bist trotz Deiner Selbständigkeit, dann wird dies auch berücksichtigt. Nur Du mußt es auch darlegen können. Biete Raten an, wenn es Dir nicht möglich ist den vollen Betrag zu erstatten. Unternimmst Du gar nichts und meldest Du Dich auch nicht, sieht es für die anderen so aus, als willst Du gar nicht zahlen. Sie können nur mit Informationen arbeiten.
Sicherlich ist es auch schwer Miete und Nebenkosten aufzubringen, wenn man nur geringfügig einkommend ist, aber leider habe ich auch selber die Erfahrung machen müssen, dass man das Umfeld (sprich kleinere Wohnung) seinem Einkommen dann auch anspassen muß.
Du fängst gerade an die hoch zu arbeiten. Lass es langsam angehen. Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut. Step by step und Jahr für Jahr kommt Dein Erfolg. Es muß sich nur einspielen.

Lieben Gruß