Problem von Anonym - 24 Jahre

Kann mein Bruder zu mir ziehen?

Hallo, ich habe ein Bruder der 18 jahre wird, er hat nur ärger zu hause und wollte mal nach fragen ob es möglich were das er zu mir ziehen kann? Ich lebe von Hartz 4 und mein Bruder macht schule. Verdient leider noch nichts. Ist das da auch eine Ehe gemeinschaft? Kann man als hartz 4 empfänger auch eine WG gründen? Ich were euch sehr dank bar für eure Antwort wenn ihr mir da weiteren Rat geben könntet?!

Anwort von Sabine

Hallo!

Ich möchte Dich bitten diese Fragen an das Arbeitsamt bzw. die Arbeitsgemeinschaft zu stellen, ob es ein Problem geben könnte, wenn er zu Dir zieht. Da ihr in Seitenlinie verwandt seid, stellt es eigentlich keine eheähnliche Gemeinschaft dar. Um auf Nummer Sicher zu gehen, würde ich aber doch sagen, dass Du mal bei der Arbeitsgemeinschaft nachfragst. Vielleicht geht das ja auch telefonisch.

Lieben Gruß