Problem von Anonym - 43 Jahre

Unterhaltszahlung

Liebes Team
Seit 1999 lebe ich von meiner Exfrau getrennt,wir sind seit 2003 geschieden unser Sohn lebt bei mir.Im januar 07 (also 4 Jahre nach der Scheidung) ist meine Exfrau (40) Arbeitslos geworden Mein Sohn (19) geht noch zur Schule und macht danach seine Ausbildung.Meine Frage ist,muss ich jetzt Unterhalt für meine Exfrau bezahlen stehe ich noch in der Pflicht (unterhalt für das Kind zahlt sie nicht mehr) sie hat keinen Partner,Wohnt allein.Falls ja wie lange muss ich dann zahlen? Für ihre Bemühung bedanke ich mich im vorraus

Anwort von Sabine

Hallo!

Hierbei würde es sich um nachehelichen Unterhalt handeln und ich glaube - bin mir nicht ganz sicher - dass dieser bereits mit der Scheidung beantragt werden müßte bzw. noch während der Trennungszeit beantragt werden muß. Ich kann mir also nicht vorstellen, dass sie noch einen Unterhaltsanspruch Dir gegenüber durchsetzen kann.

Bitte schau auch einmal auf dieser Seite hier nach:
www.mein-recht.de

Ich bin mir sicher, dass Du hier einige Tipps finden kannst. Ansonsten, wenn sie Ansprüche geltend machen sollte, könntest Du Dich auch anwaltlich beraten lassen. So bist Du immer auf der sicheren Seite und kennst den aktuellen Stand der Dinge.

Lieben Gruss