Problem von myszka - 16 Jahre

darf ich mit 16 (ohne erlaubnis der eltern) oder mit 18 jahren ausziehen?

Erst mal hallo
ich hab da mal eine frage:
naja dann fang ich mal an

ich will mit meinem freund zusammen ziehen.
er zieht dieses jahr nach polen und meine eltern haben mir jeglichen kontakt zu ihm verboten und das halte ich zuhause einfach nicht mehr aus. aber das ist eine lange geschichte.

1. ich wollte wissen ob ich einfach so zu ihm ins ausland ziehen könnte mit 16, ohne dass meine eltern das erlauben müssen, und ohne dass ich eine ausbildung habe, die ich ja auch dort machen könnte?

2. oder ob ich mit 18 erst einfach so ausziehen darf, denn wenn man volljährig ist darf man das jasowieso.

ich hab von leuten gehört, dass ich einfach ausziehen dürfte (also jetzt schon), aber nur wenn ich dort eine unterkunft hätte, die mir bezahl wird oder wenn ich schwanger wäre (dann dürfte ich auch ausziehen aber ins ausland? die frage wollte ich mir auch klären lassen. was aber nicht heißt dass ich vorhabe schwanger zu werden um ausziehen zu können.). stimmt das?

bitte beantwortet mir meine fragen, es ist wirklich wichtig.

Robert Anwort von Robert

Hallo Myszka,

vielen Dank für Deine Anfrage.


Du zählst mit 16 Jahren als minderjährig.
Das heißt du darfst nicht ausziehen.
Es sei denn, du kannst gravierende Gründe vorlegen.

Die Begründung, dass du zu Deinem Freund ziehen willst ist nicht zulässig.
Ins Ausland, erstrecht nicht.
Tut mir leid.

Wenn du 18 Jare alt bist, dann bestimmst du alleine, wo du wohnst.
Dann haben Deine Eltern, keine Handhabe mehr.

Recht behälst du damit, dass wenn du schwanger bist, dann kannst du auch als unter 18-Jährige ausziehen.

Jedoch hast du da auch falsche Infos.

Wenn du durch eine Schwangerschaft aus der elterliche Wohnung ausziehen willst, denn geht das nur in Verbindung mit dem Jugendamt.
Das wiederum heißt, du darfst auch dann nicht ins Ausland ziehen.

Tut mir sehr leid, Dir keine Hoffungen machen zu können.
Aber so sieht es leider aus.


Alles Gute !



Liebe Grüße

Robert