Problem von Anonym - 47 Jahre

Sexuelle Nötigung

Hallo,
seit geraumer Zeit schlage ich mich mit dem Gedanken herum, meinen Nachbarn anzuzeigen. Er hat mich mit seinem Freund beim Einkaufen bei Minimal sexuell angemacht, ob sie es mir mal besorgen sollen. Ich war gerade dabei mein Wechselgeld und die Ware einzupacken, dachte nur bloss weg hier.
Leider bin ich Rollifahrerin und kann mich schlecht wehren.
Was kann ich tun?

Anwort von Sabine

Hallo!

Diese Anmache ist wirklich nicht die feine Art und ich denke, dass Du schon Anzeige erstatten könntest, wenn es öfters vorkommen sollte. Allerdings denke ich nicht wegen sexueller Nötigung gem. § 177 StGB.
Ich bin mir nicht sicher, ob man mit diesem einen Vorfall etwas ausrichten kann, aber vielleicht kann Dir eine zuständige Polizeibehörde telefonisch darüber schon Auskunft erteilen. Fragen kostet nichts. Auch ein vertrauter Anwalt wird Dir bestimmt darüber Auskunft erteilen können.
Ich habe Dir unter dieser Antwort einen Link aufgeführt, dem Du entnehmen kannst, was unter sexuelle Nötigung fällt. Oft ist es mit einer Handlung verbunden. Ob blöde Sprüche anderer auch darunter fallen, dass kann ich Dir leider nicht sagen. Zumal auch Zeugen sehr wichtig wären.
Du schreibst, dass Du Rollstuhlfahrerin bist. Wenn die beiden Typen es wirklich auf Dich abgesehen haben, dann möchte ich Dir raten Dich ein wenig zu sichern indem Du vielleicht Tränengas oder dergleichen in Deiner Handtasche mit Dir führst. Es ist schwer für mich aus meiner Position zu beurteilen, ob Dein Nachbar und sein Kumpel ggf. gefährlich für Dich sein könnten.

Lieben Gruß
Sabine