Problem von Oli - 17 Jahre

Verführung Minderjähriger

Meine Freundin (17), hat mich mit einem anderen (25), der bei mir im Betrieb arbeitet, betrogen. Zwar haben wir uns wieder vertragen, mein Arbeitskollege erzählt jetzt aber Lügen über sie und auch über mich herum. Wir haben uns die letzten paar Wochen schon öfters zu dritt zusammen gesetzt und darüber geredet, dass wir das nicht wollen, dass er sie bei mir im Geschäft und in ihrem Freundeskreis schlecht macht und er hat sich auch jedes mal einsichtig gezeigt, aber danach wurde es noch schlimmer. Wir beide leiden total unter diesem Psychoterror, meine Freundin traut sich kaum noch aus dem Haus, weil er ihr gegenüber wohnt und haben uns schon überlegt, ob man in diesem Fall auch den Rechtsweg einschlagen könnte. Hat er sich wegen Rufmords oder sogar wegen Verführung minderjähriger strafbar gemacht?

Anwort von Elaine

Hallo Oli,

wegen verführung Minderjähriger könnt ihr ihn meines wissens und wenn ich es Richtig aus dem Strafgesetzbuch entnommen habe, nicht anzeigen, da deine Freundin über 16 ist, aber hier kannst du gerne auch selbst einmal nachlesen:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__182.html
Wenn er aber lügen verbreitet und dich und deine Freundin schlecht macht, dann ist das Rufmord und dafür kann er angezeigt werden. Am besten wäre es in diesem Fall wirklich mit einem Anwalt zu sprechen, wenn der Mann keine einsicht zeigt. Ein Anwalt kann euch da am besten beraten und sollte deine Freundin oder du (zB durch Familienversicherung) im Rechtschutz sein, kostet euch das auch nichts.

Alles Gute und liebe Grüße