Problem von Schreiber - 28 Jahre

Sexszenen

Hallo liebes Kummerkastenteam,

Ich wende mich an euch, weil ich im Internet nichts explizites dazu finde.

Ich bin ein Mensch, der gerne Geschlechtsverkehr hat und am liebsten Tagtäglich.
Für mich ist der Geschlechtsverkehr nicht nur die Fortpflanzung und das befriedigen meines Sextriebes, sondern auch das zärtliche Miteinander mit meiner Frau.
Diese ist, anders wie ich, im Gegenteil, eher Sexträge.

Um meine sexuellen Gedanken und Fantasien doch irgendwie ausleben zu können, schreibe ich momentan einen erotischen Liebesroman.
Das hilft mir ungeheim, um auch an Tagen, an denen meine Frau nicht mit mir verkehren möchte, mich auszuleben. Zudem kann ich meine Jugendzeit dort auch etwas verarbeiten, da meine Lebenszeit zwischen meinem 14 bis 25 Lebensjahr davon geprägt war, dass meine Bisexualität mich in meiner Selbstfindungsphase oft gehemmt hat bzw. beeinflusst hat. So kann ich gut sexuelle Handlungen, die ich mir einst bei der Selbstbefriedigung mit Personen beider Geschlechter gut einbauen und nochmal nachträglich verarbeiten.

Meine Frage:
Wenn ich beispielsweise mein 16/17 Jähriges sexuelles ICH in meine Gesamthandlung mit einbaue, ist das Gesetzlich erlaubt?
Denn da bin ich mir unsicher, ob beschriebene sexuelle Handlungen von heranwachsenden Jugendlichen in diesem Alter in Romanen erlaubt ist?!
16 jähre Menschen erfahren sich nun mal sexuell. Heutzutage finden Jugendliche, wenn diese zum Beispiel mein Buch lesen, ja auch etliche Sexszenen im Fernsehen oder im Internet.

Es wäre schön, wenn ihr mir da eine konkrete Antwort drauf geben könntet.

Stephanie Anwort von Stephanie

Hallo Schreiber,

ein interessantes Thema was du da ansprichst. Leider kennen wir uns hier mit der Rechtslage nicht wirklich aus um dir genau sagen zu können das es da keinen Ärger gibt.

Aus deinen vorherigen Beiträgen an uns kann ich jedoch herauslesen das grundlegend schon einiges bei dir nicht ganz so gut verläuft in eurer Beziehung.
Gute Ratschläge hattest du ja schon sehr viele erhalten vom Team. Also denke ich das ich da nicht näher auf das Sexleben bei euch eingehen muss.

Ob der richtige Weg nun ein Erotikroman ist, mag ich zu bezweifeln. Wenn du es persönlich für dich schreibst denke ich nicht das es da Probleme gibt. Wenn es für die Öffentlichkeit sein sollte befürchte ich das es da Probleme gibt wenn du spezielle Sexszenen und Erfahrungen genau beschreibst von Minderjährigen, ob du das nun selbst darstellst oder nicht. Ein Weg zu einem Anwalt wäre da angebrachter um auf Nummer sicher zu gehen.



Alles Gute
Stephanie