Problem von Anonym - 46 Jahre

Vaterschaft meines Freundes

Hallo Ihr lieben
Ich habe eine Beziehnung zu einem Mann der wie sich erst später herausgestellt hat noch sehr verwoben ist in seiner alten Beziehung, dort geht es darum,das er eine 3 jährige Tochter hat die er sehr liebt und für die er auch sorgt, die Beziehung hat er eigentlich beendet und der Deal mit der Ex ist, das sie sich gemeinsam bei Ihr in der Wohnung um die Tochter kümmern,(Sie möchte die Beziehung noch) macht er das nicht besteht die Gefahr, das sie ihm die Tochter entzieht, aus dieser Angst heraus traut er sich nicht zur entgültigen Trennung. Welche Rechte hat er als "Erzeuger" die Vaterschaft ist nicht anerkannt und ich weiß nicht ob sie dazu bereit ist, hat er auch ohne die Anerkennung Rechte, Zählt es das er sich seit Geburt an um die Tochter kümmert?
Ich freu mich auf Anwort , Danke schon mal im vorraus.
LG Joh.

Dana Anwort von Dana

Grüße Dich!

Ich kenne die Gesetzestexte nicht so genau und kann leider kaum eine Auskunft geben. Es spielt so viel hinein, dass ich mir auch kein genaues Bild machen kann. U.a. ist es meines Wissens nach so, dass jede nicht eheliche Vaterschaft anerkannt werden muss.

Ihr könnt euch jederzeit beim Jugendamt informieren oder auch bei einem Anwalt für Familienrecht. Dort werdet ihr sichere, fachliche Informationen bekommen und auch erfahren, was wann zu tun ist.

Alles Gute!
Dana