Problem von Swetlana - 23 Jahre

Schulden

Hallo. liebe Leute da draußen!

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Ich habe vor 5 Monaten meinen Freunden (Ehepaat), 2000 EUR geliehen. Sie haben mir versprochen das Geld Anfang Oktober zurückzugeben. Es war damals so, dass die beiden nicht in der Lage waren ihre Rechnungen zu bezahlen, also habe ich dies von meinem Konto ihre Rechnungen abbezahlt. Außerdem ein paar Hundert Euro in die Hand gedrückt, weil sie mich danach gebeten habe. Für all das habe ich Kontoauszüge und den ganzen E-Mail Verkehr über dieses Thema mit den beiden.

Leider reagieren sie jetzt nicht auf meine Bitte ihr Versprechen jetzt einzulösen nämlich mein Geld jetzt zurückzugeben. Ich weiß nicht ob ich rechtlich gegen die beiden vorgehen kann und ob ich mein Geld wiedersehen werde.

Das Problem ist, dass ich dann Rechtsanwalt nehmen muss, den ich nicht bezahlen kann. Wisst ihr, wie ich an mein Geld rankomme? Und ob man gerichtlich Chancen gegen die beiden hätte?

Ich bedanke mich bei euch im Voraus.

swetlana

Anwort von Sabine

Hallo Swetlana!

Ich kann mir schon vorstellen, dass Du Dein Geld zurückbekommen kannst. Du hast die Rechnungen über Dein Bankkonto ausgeglichen und den Schriftverkehr aufbewahrt den ihr über das geliehene Geld geführt habt. Das ist bestimmt ein Beweis dafür.
Damit sich die Schuldner aber auch in Verzug befinden, solltest Du ihnen eine Frist setzen. Schriftlich ist hier der beste Weg. Wenn es nicht schon erfolgt ist. Wenn sie die Rückzahlungsfrist nicht einhalten, dann kannst Du bestimmt rechtlich gegen sie vorgehen. Ein Anwalt wäre Dir bestimmt dabei eine Hilfe. Um Dich erst einmal beraten zu lassen, wie Du vorgehen könntest, könntest Du Dir einen Berechtigungsschein vom zuständigen Amtsgericht besorgen. Das Amtsgericht, welches an Deinem Wohnsitz zuständig ist. Mit diesem Berechtigungsschein kannst Du Dich bei einem Anwalt Deiner Wahl beraten lassen. Diese Möglichkeit ist für Personen gegeben, die geringfügig einkommend sind. Dir selber entsteht lediglich ein Betrag in Höhe von 10,00 ?, welchen Du direkt an den Anwalt zahlst. Steht aber auch auf dem Berechtigungsschein genau drauf. Der Anwalt rechnet seine Gebühren dann mit dem Gericht anhand Deines Berechtigungsscheines ab. Wie gesagt, diesen Antrag stellst Du beim zuständigen Amtsgericht unter Vorlage Deiner Einnahmen und Ausgaben(Lohn, Gehalt, Miete, Nebenkosten, Versicherungen etc.). Ein Anwalt wird Dir bestimmt weiterhelfen können und fachlich gut beraten können. Er wird Dir vielleicht auch schon sagen können, wie groß die Aussicht auf Erfolg sein wird.
Vorab würde ich - falls noch nicht geschehen - die Schuldner anschreiben und ihnen nochmals eine Frist setzen. Oft wird hierbei von 10 Tagen ausgegangen. Wenn sie dann immer noch nicht reagieren, dann kannst Du immer noch zu einem Anwalt gehen und Dich beraten lassen und sehen, wie es weitergeht.

Lieben Gruß