Problem von Anonym - 16 Jahre

Notwehr

hallo kummerkasten....

also hab ein folgenden problem....als ich mit meine freunde nach hause gehen wollte, haben sich 4 personen uns verfolgt....daraufhin sind wir halt schneller gelaufen....doch sie sind immer dicht hinter uns...also jetzt die frage: wenn die mich beleigit,aufmuggt und sogar schlägt, kann ich ihn durch die notwehr,ihn mit demm esser bedrohen, dass er weg gehen soll???und wenn er aber nicht drauf hört und mich schlägt und ich aus NOTWEHR ihn so verletze oda sogar tödlich, wer ist dann schuld dran???komm ich dann ins knast, obwohl ich ihn daraufhingewiesen habe, sich wegzubegeben??? denn ich will doch mein leben schützen....denn bei denn gesetzen zufolge:

§ 32
Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

>>(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Anwort von Sabine

Hallo!

Natürlich gibt es Situationen wo man in Notwehr handelt um sein Leben zu schützen. Dennoch wird von Fall zu Fall von den Gerichten oft unterschiedlich entschieden. Jeder Fall einzigartig und müßte, im Falle einer Anzeige, von den Gerichten verhandelt werden. Anhörung der Parteien, Zeugen usw.

Lieben Gruß