Problem von caro - 13 Jahre

alle meine freunde dürfen schon in kneipen

hey liebes kk team ich hofe ihr habt zeit für diese frage:
also ich bin 13 und ich hab eine klasse übersprungen also sind alle aus meiner klasse mindestens nen jahr älter als ich und sie dürfen schon in kneipen und so und feiern jedes wochenende ab!!! darf ich schon in kneipen ohne meine eltern oda eher disco??? und wenn ja wie lange???
grüße Caro

Conny Anwort von Conny

Hallo Caro!

Hier sind einige Auszüge aus dem Jugendschutzgesetz für dich.
Im übrigen bist du erst 13, das Jugendschutzgesetz sagt aus, daß du rechtlich noch ein Kind bist.

(1) Im Sinne dieses Gesetzes

sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,


§ 4
Gaststätten

(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen.

--> ich denke nicht, daß auch deine Freunde dort mit ihren Eltern oder sonstwelchen sorgeberechtigten Personen auftauchen.

(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.



§ 5
Tanzveranstaltungen

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.

--> sprich: nur wenn die Kirche, ein Turnverein oder die Schule etc. sowas veranstaltet, darfst du dort sein.

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche ,
andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.


Liebe Caro, Du bist noch nicht alt genug dafür und auch die Eltern deiner Freunde, die alle um die 14 Jahre alt sein müßten, dürfen das eigentlich gar nicht erlauben.

Liebe Grüße!