Problem von Anonym - 17 Jahre

Wie ist das mit der Aufsichtspflicht?

Also!
Ich fang dann jetzt mal an! Also ich hab ärger mit der Polizei (also im moment noch) aber meine eltern haben mir jetzt sozusagen eine strafe gesetzt die so lautet: ich muss immer um punkt 00:00 zuhause sein aufgrund des Jungendamtes wenn ich z.B. abends von der polizei aufgegriffen werde wäre das ja verletzung der aufsichtspflicht meiner eltern....ich weiss nach dem gesetz her is das ja auch korrekt da ich in diesem Alter ja eh nich länger raus darf aber meine eltern haben da immer ein auge zugedrückt weil mein freund (18) mich immer nachhause gebracht hat! So und jetzt lassen sie mich nich mehr länger raus und da wollte ich fragen ob das verletzung der aufsichtspflicht ist aber eigentlich ist ja eine volljährige person bei mir! Wäre das dann trotzdem noch gesetzwidrig?

Kathrin Anwort von Kathrin

Hallo,
dein Freund ist zwar volljährig, er ist aber nicht dein Erziehungsberechtigter. Das sind nun einmal deine Eltern und nur sie können entscheiden, ob sie deinem Freund die Aufsichtspflicht übertragen. Soweit ich weiß, muss dein Freund wenn er mit dir länger als Mitternacht weg bleiben will eine schriftliche Bestätigung deiner Eltern bei sich haben, die ihm damit für einen bestimmten Tag bis zu einer bestimmten Uhrzeit die Aufsichtspflicht über dich übertragen. Hat er diese Bestätigung nicht, ist es gesetzeswidrig, ja. Ich würde das auf jeden Fall mit deinen Eltern und deinem Freund klären, nicht dass du noch mehr Ärger mit der Polizei bekommst.
Liebe Grüsse!