Problem von Anonym - 22 Jahre

Schwanger?

Hallo!
Mein Problem ist das ich jetzt schon eine Woche überfällig bin. Mein Verlobter findet das nicht schlimm und ich auch nicht, aber das Problem ist das ich vor 4Tagen erst einen Arbeitsvertrag unterschrieben hab und nicht weiß ob man mir dann noch kündigen darf! Ich müßte schwer heben und ich hab Angst da ich im November schon eine Fehlgeburt hatte und das nicht nochmal erleben möchte. Bitte helft mir!
Viele liebe Grüße

Anwort von Claudia

Hallo,
also laut Mutterschutzgesetz besteht für deinen Arbeitgeber ein Kündigungsverbot sobald du ihm von der Schwangerschaft erzählst (natürlich mit schriftlicher Bestätigung vom Frauenarzt). Er darf dich dann nicht mehr kündigen solange du Schwanger bist bis zu das Kind bekommen hast!
Siehe dazu auch diese Seite: http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_1063.html
Wie das mit der körperlich schweren Arbeit ist, weiß ich nicht genau. Ich glaube dein Arbeitgeber muss dir dann andere Arbeit geben, also welche nichts mit schwer heben zu tun hat usw. Wenn das nicht möglich ist und du wirkliche Bedenken wegen einer möglichen Fehlgeburt hast, dann solltest du darüber nachdenken, ob du von dir aus den Job aufgibst. Das darfst du nämlich.
Alles Gute!