Problem von Jenny - 20 Jahre

Nacharbeiten der Krankentage

Hey @ all,
ich habe eigentlich nur mal eine Frage.
Ich bin im 3. Ausbildungsjahr des Berufes Kinderpflegerin, habe meine Prüfung bereits im Mai erfolgreich absolviert und muss nun aber noch bis zum 13.07.07 in meiner Praxis Einrichtung arbeiten, bis ich mein Abschlusszeugniss bekomme.
Ich habe, so wie mir in meiner Berufsschule mitgeteilt wurde für dieses Jahr nur 15 Krankentage, die ich bereits voll habe, nun bin ich aber erneut krank geworden ( Zahn OP ). Muss ich die jetztigen Tage nun noch nacharbeiten? Ich meine, eigentlich ist meine Ausbildung doch mit bestehen der Prüfung beendet oder nicht? Vorallem möchte ich auch im August eine neue Ausbiildung beginnen.
Gibt es da Gesetze das man diese Tage nacharbeiten muss?
Beim Bafög Amt und bei meiner Krankenkasse wurde mir mitgeteilt das sie so etwas noch nie gehört haben und auch ein befreundeter Anwald der Familie hat mir gesagt das es sowas nicht gibt? Aber ich bin mir immer noch nicht sicher? Möchte auch keinen Ärger bekommen!
Danke im Vorraus für eure Hilfe!

Liebe Grüße, Jenny

Anwort von Sylvia

Grüß dich,

im Regelfall ist es so, dass eine Ausbildung mit Abschluss der Prüfung beendet ist. Genaueres kannst du auch deinem Ausbildungsvertrag entnehmen. Aber das ist der Normalfall.

Was mich ehr stutzig macht, ihr habt vorgeschrieben bekommen, wieviele Tage im Jahr ihr krank sein dürft? Das kenn ich persönlich gar nicht, aber ich lass mich da gerne etwas besserem belehren. Das ist ja nicht sowas wie Urlaub, sondern wenn man krank ist und krankgeschrieben wird, dann kann man sich das ja schlecht aussuchen. Also von meiner Berufserfahrung her würde ich sagen: Nein, sowas musst du nicht nacharbeiten und ich bezweifel auch gerade, dass es sowas wie festgesetzte Kranktage gibt, bzw. dass das irgendwo rechtlich festgehalten ist.

Liebe Grüße
Sylvia