Korrektur
Hallo
Bei der Beantwortung des Problems ist euch ein Fehler unterlaufen.
Jeff hat geschrieben: "Soweit ich weiß, muss eigentlich bei der Kündigung, wie beim Abschluss, des Ausbildungsvertrages ein Erziehungsberechtigter unterschreiben, soweit der potentielle Anwerber noch keine 18 ist."
Das ist nicht korrekt. Sobald die Erziehungsberechtigten den Lehrvertrag unterschrieben haben, hat ihr Sohn in dem Arbeitsverhältnis volle Handlungsfreiheit, auch wenn er noch nicht voll geschäftsfähig ist!
MfG Stefan
PS: Eure Seite is echt klasse!!
Hallo Stefan,
danke für dein Feedback.
Liebe Grüße