Problem von Sabrina - 13 Jahre

Schwanger?

Hallo liebes Team ,
ich habe ein kleines großes problem.
Ich und mein Freund(Er 14 ich 13) sind jetzt fast 1 Jahr zusammen.
Und nunja , vor ca. 2 wochen hatten wir (zum 1.mal | Beide Jungfrauen gewesen) Geschlechtsverkehr.
Ich darf ja eig. noch nicht weil ich 13 bin , aber ich war ja die, die wollte.
Nur ich nehm keine Pille , daher haben wir mit Kondom verhütet.
Nur er meinte , dass das Kondom während dem Sex gerutscht sei...Und wenig Sperma im Kondom war !
Nunja..jetzt geht es mir seit Tagen schon komisch...Oft Kopfschmerzen und ich esse komische sachen !

Das größte Problem kommt aber noch...meine Eltern haben mich gewarnt , wenn ich Schwanger werde das sie mich rauswerfen !
Weil wenn ich Schwanger bin , will ich das Kind gebären und großziehen !

Nun wäre meine Frage , ab wann man merkt das man Schwanger ist?
Und soll ichs meiner Mutter erzählen?Dürfen die mich rauswerfen?
Macht mein Freund sich dadurch strafbar oder ich selber?
Und was sind so die sichersten anzeichen einer Schwangerschaft?

Naja..ich will nicht zum Frauenarzt , weder ein Schwangerschafstest machen !
Ich bitte um eine schnelle Antwort !

Danke schonmal !
Mfg. Sabrina.♥ :]

Robert Anwort von Robert

Hallo Sabrina,

vielen Dank für Deine Antwort.

Ich muss Dir sagen, ich bin schockiert.
Deine Eltern haben Dir, allenernstes im Falle einer Schwangerschaft, mit Rausschmiss gedroht ?
Ich find' das unfassbar.

Gerade dann haben sie hinter Dir zu stehen und Dich tatkräftig zu unterstützen.
Ob ihnen das nun gefällt, oder nicht ist völlig egal.

Rausschmeißen, dürfen sie Dich auf keinen Fall.
Somit würden sie sich nach § 171 StGB (Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht) strafbar und müssten mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen.

Um den Schwangerschaftstest, wirst du jedoch leider nicht herumkommen.
Tut mir leid.
Ich rate Dir auch, einen Gynäkologen (Frauenarzt) aufzusuchen auch, wenn du das nicht willst.

Schaden tut's Dir nicht.
Wie sagt man so schön ?: "Wer das eine will, muss das andere mögen"

Zu Deiner Frage, ob er sich strafbar gemacht hat weil er den Beischlaf mit Dir vollzogen hat, ja das hat er.

Du bist unter vierzehn Jahre alt und demnach ein Kind.
Wer den Beischlaf mit Kindern vollzieh, macht sich nach 176 Absatz 1 StGB (Missbrauch von Kindern) strafbar und hat mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu rechnen.

Dabei spielt es keine Rolle ob die Initiative von Dir ausging, oder nicht.

Nachem du jetzt weißt, dass Deine Eltern Dich nicht rausschmeißen dürfen, solltest du ihnen Deine Sorgen erzählen und sie um Hilfe bitten, denn das zeigt Dein Verantwortungsgefühl in Sachen "Sex".


Man unterscheidet bei einer Schwangerschaft, zwischen drei Phasen:

- Unsichere Zeichen
- Wahrscheinliche Zeichen
- Sichere Zeichen



Anzeichen einer Schwangerschaft bei -unsicheren Zeichen- können folgende Beispiele sein:

- Übelkeit und Erbrechen (insbesondere morgens)

- Appetitstörungen, abnorme Gelüste

- vermehrter Speichelfluss

- vermehrter Ausfluss

- Schwindel und Ohnmacht

- Vergrößerung und Spannung der Brüste

- häufiges Wasserlassen

- Verstopfung

- vermehrtes Schlafbedürfnis

- Kopfschmerzen


Anzeichen einer Schwangerschaft, bei -wahrscheinlichen Zeichen- können folgende Beispiele sein:

- Ausbleiben der erwarteten Menstruation

- frische Schwangerschaftsstreifen

- erhöhte Basaltemperatur (Temperaturminimum beim Schlafen) über einen Zeitraum von mehr als 18 Tagen

- gynäkologische Zeichen, z. B. Veränderungen am Muttermund wie Hegar-, Gauss-, Osiander- und Pschyrembel-Zeichen

- Positiver Schwangerschaftstest (Hormonmessung, die einen HCG-Anstieg zeigt)

- Hyperpigmentation

- Vormilch

- Lividität der Vagina (bläuliche Verfärbung durch stärkere Durchblutung und hormonelle Veränderungen)


Anzeichen einer Schwangerschaft, bei -sicheren Zeichen- können folgende Beispiele sein:

- Nachweis von Fruchtblase oder Embryo mittels Ultraschall ab der 5. Schwangerschaftswoche (SSW)

- Nachweis embryonaler Herztätigkeit mit der Ulraschalluntersuchung (ab 7.-8. SSW)

- Kindsbewegungen (ab 18.-20. SSW)

- Hören der kindlichen Herztöne (ab ca 18. SSW)

- Fühlen von Kindsteilen durch die Bauchdecke hindurch (ab 18. SSW)



Ich wünsche Dir alles Gute !


Liebe Grüße



Robert