Problem von Anonym - 15 Jahre

Sitzenbleiben???

Ich geh auf ein Gymnasium in Mecklenburg-Vorpommern und bin in allen anderen Fächern eigentlich ganz gut mit einem Durchschnitt von 2,79. Bloß in Mathe stehe ich 4,6 7und habe deswegen jetzt schon Angst sitzen zubleiben und den Lehrer interessiert das auch ncith wirklich, weil er denkt er macht alles richtig.
Bei ihm hat jeder Angst sitzen zubleiben und er erklärt es auch nicht sonderlich gut (er erklärt bestimmte Sachen mit Äpfeln, Birnen und co. und das verwirrt).
Und bei uns in M-V ist es so das die 9. Klasse die schwerste ist und wenn man sie besteht man ein imaginäres allgemeines Abitur besitzt.
Nitte helft mir ich will nicht sitzen bleiben wegen Mathe!!!!!!

Bernd Anwort von Bernd

Hallo Unbekannter.

Mit ein bisschen "Googeln" habe ich für Dich das Folgende ausgegraben.


Verordnung über die Versetzung, Kurseinstufung und den Wechsel des Bildungsganges an den allgemein bildenden Schulen
(Versetzungs-, Kurseinstufungs- und Durchlässigkeitsverordnung - VKDVO M-V)Vom 10. April 2007
§ 12 Versetzung
(1) Die Schüler werden bis in die Jahrgangsstufe 11 durch Versetzungsbeschluss am Ende des Schuljahres versetzt.
(2) Die Versetzung eines Schülers erfolgt, wenn er in höchstens einem Fach - einschließlich des Wahlpflichtbereichs - eine nicht ausreichende Leistung erreicht hat und hierfür der Notenausgleich gemäß § 13 zur Anwendung kommt. § 2 Abs. 1 und 2 bleibt von dieser Regelung unberührt.

§ 13 Notenausgleich
(1) Die Note ,,ungenügend? kann nur durch eine sehr gute Note in einem anderen Fach oder durch gute Noten in zwei anderen Fächern ausgeglichen werden.
(2) Die Note ,,mangelhaft? kann nur durch eine mindestens befriedigende Note in einem anderen Fach ausgeglichen werden.
(3) In den Fächern Deutsch, erste und zweite Fremdsprache und Mathematik können mangelhafte Leistungen nur untereinander und ungenügende Leistungen nicht ausgeglichen werden.
(4) Bei einer nicht ausreichenden Leistung in den Fächern Sport, Musik sowie Kunst und Gestaltung kann unbeschadet der Regelungen in § 12 Abs. 2 nach pflichtgemäßem Ermessen ein weiteres Mal für eines dieser Fächer Notenausgleich gewährt werden. Gleiches gilt für den in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe verbindlich zu belegenden Wahlpflichtunterricht Studienorientierung. Die Versagung des Notenausgleichs bedarf einer ausführlichen Begründung.
(5) In demselben Fach kann in aufeinander folgenden Jahrgangsstufen ein Notenausgleich nicht gewährt werden.
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Wie Du siehst, kannst Du Deine Mathezensur durch eine mindestens befriedigende Note in einem anderen Hauptfach ausgleichen. Es sei denn,dass Du für Mathe bereits im vergangenen Jahr einen "Notenausgleich" in Anspruch nehmen mußtest, um versetzt zu werden.

Die bessere Möglichkeit wird sicherlich sein, geziehlt für Mathe zu lernen, evtl. mit Nachhilfestunden und die "fast 5" noch zu verbessern. Zeit bleibt ja noch genug. Es sind noch einige Ferien bis zur letzten Mathearbeit, die sich sinnvoll nutzen lassen. Und vielleicht kannst Du ja auch mit mündlichen Leistungen noch etwas reissen.
Wichtig ist: Angst ist ein schlechter Ratgeber! Besser ist, geplant zund zielgerichtet das Problem anzugehen und zu lösen!

Dazu wünsche ich Dir den nötigen Willen und die notwendige Konzentration auf das Wesentliche.

Liebe Grüße,

Bernd