Problem von andrea - 28 Jahre

weg ziehen mit den kindern

hallo liebes kummerkastenteam.. ich verfolge eure seite schon etwas länger und bin begeistert wie sehr ihr euch doch für probleme einsetzt, vllt könnt ihr mir ja auch helfen würde mich freuen!

ich habe 3 kinder nicht alle von einem aber wegen dem mittleren gibt es probleme.ich lebe seit ein paar jahren von dem vater meines kindes getrennt, verstehen uns eigentlich ganz gut, er holt seinen sohn alle zwei wochen und bis jetzt klappt es wunderbar.... ich habe vor 8 monaten jemanden kennen gerlern, sind sehr glücklich wenn das problem mit der entfernung nicht wäre. wohnen 350 km auseinander und wollten eigentlich zusammen ziehen. jetzt hat er aber einen guten job bekommen und somit wird alles schwieriger.. ich habe lange überlegt und schließe einen umzug zu ihm nicht aus aber was ist mit dem kindesvater ??? er verbietet es mir egal wie ich ihm entgegenkomme.. ich möchte ihm seinen sohn nicht wegnehmen auf keinen fall!aber muss ich deswegen auch komplett auf mein glück verzichten? mein partner liebt die kinder als wären es seine. er würde alles für uns tun finan. wären wir auch besser dran. jetzt ist im moment in der beziehung zu meinem freund der punkt gekommen an dem er nicht mehr kann und diese entfernung irgendwie alles kaputt macht.. weis einer von euch vllt wie die rechtslage aussieht wie weit darf ich weg ziehen??? was kann ich machen ohne gleich vor gericht zu gehen wenn sich der vater sturr stellt... und ja den kindern (nicht alle von ihm) würde es dort genauso wenn nicht sogar noch besser gehen..sie würden auch gerne umziehen hab mich schon mit ihnen unterhalten.
ich hoffe ihr könnt mir helfen bitte

Franzi Anwort von Franzi

Liebe Andrea,

ich freue mich, dass du dich an uns wendest!

Zunächst muss ich dir sagen, dass wir keine Rechtsanwälte sind und dementsprechend keine Rechtsberatung geben dürfen.
Da ich allerdings vor einem ähnlichen Problem stand, kann ich dir gerne von meinen Erfahrungen berichten.

Bei mir ist es so, dass der Vater sich überhaupt nicht kümmert und ich das alleinige Sorgerecht habe. Die Mitarbeiterin vom Jugendamt sagte mir, dass ich jederzeit wegziehen darf, ohne dass irgendetwas passieren würde. Selbst wenn der Vater sich kümmern würde, wäre es mit dem alleinigen Sorgerecht und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht kein Problem.

Sollte aber das geteilte Sorgerecht vorliegen, braucht man entweder die Einwilligung des Vaters oder man muss es vor dem Gericht klären.

Leider schreibst du nicht, wer das Sorgerecht hat. Deshalb würde ich dir raten, dass du dich beim Jugendamt beraten lässt. Die Mitarbeiter dort können dich umfassend beraten und dir sagen, was du tun darfst.

Nun möchte ich allerdings noch etwas anmerken. Du schreibst, dass du mit deinem neuen Partner 8 Monate zusammen bist. Meinst du nicht, dass es noch etwas früh ist, alle Zelte abzubrechen? Was ist, wenn es dir dort nicht gefällt? Wenn deine Kinder Heimweh kriegen?
Ich denke, dass du ruhig noch etwas mit deiner Entscheidung warten solltest, auch wenn es unheimlich schwierig ist (ich lebe auch in einer Fernbeziehung und weiß, wie blöd das ist).
Mach bitte nichts, was du hinterher bereust!

Ich wünsche dir für die Zukunft alles Gute!

Liebe Grüße,
Franzi