Problem von Angelika - 45 Jahre

Muss das Jugendamt Internatsbesuch bezahlen?

Hallo,
wir wohnen in Baden-Württemberg,mein Sohn war vom Mai bis Oktober 2004 in stadionärer behandlung einer Kinderpsychatrie, nun geht er mit einer Schulbegleitung in die 6 Kl einer realschule,seine Lehrerin aber ist nach wie vor davon überzeugt mein Sohn habe zwar Realschulreife ,er bräuchte aber ihrer meinung wesentlich mehr zuwendung ,seitens der Lehrer ,dies ginge aber in den normalen weiterfürenden Schulen schon wegen der großen Schüler/Klassenzahl nicht. Nun habe ich ein Internat/Odenwaldschule gefunden ,die seitens der Lehrer und Internatseltern sehr gut auf diese Kinder eingehen ,da aber dieses Internat ziemlich teuer ist,ich bzw mein Partner diese Schule unmöglich bezahlen können ,ist meine Frage kann ichvom Jugendamt(sie bezahlt auch schon den Schulbegleiter) fordern anstelle des begleiters doch besser das Internat zu bezahlen,mein Sohn ADHS LRS UNd Hochbegabt würde sehr gerne dort in die Schule gehen ,da er dann mit anderen Lernen kann. Auf baldmöglichste Antwort würde ich mich freuen
Angelika

Anwort von Sabine

Hallo Angelika!

Leider kenne ich mich mit den Gesetzen nicht aus und würde Dir raten ein Beratungsgespräch beim Jugendamt wahrzunehmen. Lass Dir dort fachlich erklären, für welche Kosten unter welchem Umständen sie aufkommen. Sie haben ihre Vorschriften und Bestimmungen und können Dir bestimmt viel besser weiterhelfen. Es tut mir leid, dass ich Dir keine Auskunft erteilen kann, ab Deine Mail geht in ein Fachgebiet und ich denke, dass 100 % fachlicher Rat gefragt ist. Vielleicht kannst Du diesen Antrag beim Jugendamt stellen und man wird sehen, welchen Bescheid man zurückbekommt. Oder eben, wie bereits gesagt, ein Beratungsgespräch dort.

Lieben Gruß