Problem von Dodo - 19 Jahre

Wird der Unterhalt gestrichen?

Hallöchen liebes KuKa-Team,

ich hab mich schon ein bisschen umgeschaut um mein Problem vielleicht selbst aus der Welt zu schaffen, aber ich konnte weder hier, noch bei google etwas finden, was mir weiterhilft.

Mein Problem ist Folgendes:
Ich bin von zu Hause ausgezogen, meine Eltern leben schon seit Jahren getrennt.
Seit einiger Zeit bekomme ich somit Unterhalt und Kindergeld. Nebenbei gehe ich noch arbeiten und verdiene mir ein wenig dazu.

Ich werde wahrscheinlich (so genau weis ich das noch nich ^^) in zwei Wochen mein Abizeugnis in der Hand halten, einen Ausbildungs - oder Studienplatz habe ich allerdings noch nicht.

Mir wurde von meinem jetzigen Arbeitgeber eine Beförderung angeboten. Von der Aushilfskraft zum Teilzeitjob. Ich habe generell nichts dagegen - denn ich arbeite sehr gerne dort und kann mir auch nicht vorstellen nach dem Abitur nur noch zu Hause zu versauern - allerings würde ich, wenn ich den Vertrag unterschreibe, das vielfache von meinem jetzigen Gehalt verdienen!

Nun habe ich die Frage, ob ihr mir sagen könnt, wann mir das Kinder-/ Unterhalsgeld gestrichen wird. Kann man mir das einfach so streichen?

Dass ihr mir das nicht auf den Cent genau sagen könnt, ist mir klar, aber vielleicht wisst ihr ja, wo man sich da schlau machen kann... außer beim Jugendamt vielleicht!
Irgendwelche Tabellen würden mir schon reichen... weil ich möchte mich ja nich dumm und dusselig arbeiten, wenn im Endeffekt nur 20 Euro mehr übrigbleiben.

Danke schonmal und einen erholsamen "Vatertag" morgen.

Ciao - Dodo

Anwort von Sandra

Hallo Dodo!

Es ist durchaus machbar, das dir die Ämter Unterhalt bzw. Kindergeld streichen können es kommt immer darauf an, wieviel du verdienst. leider weiß ich nicht was du dann an Brtto Gehalt bekommst was du natürlich hier auch nicht reinschreiben musst. Ich kann dir nur von mir schreiben vielleicht hilft es dann ein bisschen. Ich hatte eine Ausbildung zur Staatl. annerk. Altenpflegerin angefangen und auch noch kindergeld bekommen für mich. aber da ich im dritten Lehrjahr eine Ausbildungvergütung von 774 ? bekommen habe brutto, wurde mir das kindergeld getsrichen da ich zuviel bekommen habe. Vielleicht bekommst du in etwa auch soviel wie ich damals. Die rechnen immer das Jahrengehalt was du bekommst und wenn ich mich ´nicht täusche darfst du nicht über 9000 ? liegen aber ich möchte dir auch nichts falsches erklären somit gebe ich dir eine internet adresse wo du dich mal erkundigen kannst ich hoffe das dir das einweinig helfen wird.

http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?4,63357

Alles gute