Problem von Anonym - 20 Jahre

Anmerkung zu "versuchte Vergewaltigung, wie kann ich damit umgehen?"

Hallo, erst einmal ein ganz großes Lob, an alle die sich an der Seite beteiligen. Ihr macht das alle super!
Nun zu meiner Anmerkung zum Betrag, Versuchte Vergewaltigung, wie kann ich damit umgehen. Die Schreiberin schrieb ja, dass die Frist, den Täter anzuzeigen mit Ihrem 18 Geburtstag "abläuft".
Ich bin mir da nicht so sicher, ob das stimmt. Ist es nicht so, dass die Zeit erst gerechnet wird ab dem 18 Geburtstag? Das sie ab Ihrem 18. Geburtstag noch ein paar Jahre hat, um sich zu entscheiden, ob sie ihn anzeigen will oder nicht.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich recht habe, aber wenn es so ist, wäre es schön, dies noch mal zu bestätigen, da ich glaube, das sich die Schreiberin zur Zeit noch schlechter fühlen muss, als sowieso schon, da sie sich jetzt langsam entscheiden muss, zeige ich ihn an oder nicht. Und ich glaube, wenn Sie noch mal gesagt bekommt, dass Sie doch Zeit hat, man sie damit vielleicht unterstützen kann.

Christian Anwort von Christian

Hallo!

Danke für Deine Anmerkung!
Ehrlich gesagt weiß ich das auch nicht so wirklich! Vielleicht kennt ja eine/r unserer Leser/innen die Antwort und ist bereit uns zu schreiben!

Alles Gute und liebe Grüße
Christian


http://mein-kummerkasten.de/59650/versuchte-Vergewaltigung-wie-kann-ich-damit-umgehen.html