Problem von Anonym - 22 Jahre

Umgangsrecht

Ich habe mich 2005 im Juli von meinem Mann getrennt (ich bin mit Polizei aus der Wohnung) unsere Ehe besteht zum grossen Teil aus Gewalt. Wir haben eine 2,5 jähirge Tochter..... wir haben gerichtlich vereinbart das es einen betreuten umgang gibt wobei ich auch einevrstanden war jedoch sieht alle sbisschen anders aus meine Tochter sagt , NEIN was das sehen ihres Vaters betrifft. Aber was kann ich tun.. ich möchte sie nicht zwingen!
Sie hat ja sehr viel mitbekommen und sie hat ihn seit 7 Monaten nicht mehr gesehen... er hat sich nie nach ihr erkundigt oder ihr zu Weihnachten etwas geschenkt!
Er zahlt keinen Unterhalt für sie also hat auch kein itneresse...e r hat mich nur für seinen Aufenthaltstatus benötigt und die Kleine war eben die Sicherheit!

Anwort von Sabine

Hallo!

Wenn der Vater eines Kindes keinen Unterhalt zahlt, dann hat das m.E. nicht mit dem Interesse zu tun, sondern vielmehr mit seinem Einkommen. Hat er jedoch ein Gehalt und ist nicht arbeitslos, dann muß er auch zahlen oder es muß ggf. eingeklagt werden oder vollstreckt werden. Das er jedoch zu Weihnachten sich nicht gemeldet hat, dass spricht schon für Desinteresse. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass es nicht unbedingt Weihnachten werden muß, bevor sich ein Vater bei seinem Kind meldet und sich nach dem Wohlergehen erkundigt.
Wenn ihr beide das Sorgerecht habt, dann hat er natürlich jeodoch auch ein Umgangsrecht. Da ich jedoch den genauen Sachverhalt nicht kenne ,möchte ich Dir am liebsten raten, dass Du Dich mal anwaltlich gut beraten lässt und in diesem Gespräch auch erwähnst, dass Deine Tochter den Vater nicht sehen möchte. Ein Anwalt (am besten FAchanwalt für Familienrecht) kann Dir 100 % Auskunft und guten Rat erteilen. Falls Du nur geringfügig einkommen bist, gibt es die Möglichkeit auf Beratungshilfe. Auch hierüber kann Dich der Anwalt näher informieren.

Lieben Gruß