Feedback: Als 15-Jährige Sex mit einem 24-Jährigen...
Hallo!
ich wollte nur Entwarnung geben, denn ich habe mich noch mal auf diesem hübschen Link
http://www.planet-liebe.de/portal_index.php?page=gesetz
schlau gemacht, und von daher wie ich es aus der Anschrift heraus lese, war das wohl kein Gesetzesverstoß, denn hier steht bei dem Ausrufezeichen:
>>A und B "dürfen", solange der Täter dabei nicht "die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Opfers ausnutzt" (Anm: Der Täter ist immer der ältere).
Strafverfolgung geschieht nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse (§ 182 Abs. 3), zudem kann aus den gleichen Gründen wie (?) bei von Strafe abgesehen werden.
Grüße Dich, Tanja!
Hab Dank und alles Gute!
Dana
http://mein-kummerkasten.de/157555/Als-15-Jaehrige-Sex-mit-einem-24-Jaehrigen-.html