Problem von Anonym (m) - 24 Jahre

Feedback zu: Verführung Minderjähriger

Hallo,

Sabine liegt bei ihrer Antwort falsch, da Tom schon 17 ist, fällt es nicht mehr unter den Tatbestand der Verführung Minderjähriger

Außerdem sieht mir die Sache eher nach einer Fantasiegeschichte als nach einem realen Erlebnis aus (Den Eindruck habe ich übrigens auch bei einigen anderen Problemen hier...)

Anwort von Sabine

Hallo!

Danke für Dein Feedback. Ja, es ist schwer die Realität von Fakes zu unterscheiden. Ist halt jedem sein eigner Eindruck.
Kannst Du es belegen, was Du aufstellst? Mir fällt es schwer einen Gesetzestext zu finden und ehrlich gesagt fehlt uns auch die Zeit um zu allem ein richterliches Urteil rauszusuchen im Internet. Trotzdem werde ich Dein Feedback rausstellen. Bin halt nicht allwissend, aber das ein 17Jähriger noch nicht volljährig ist, sollte klar sein.

Danke nochmals für Dein Feedback und

lieben Gruß
Sabine