Problem von Anonym - 15 Jahre

Ladendiebstahl

n morgen
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe mit einem Freund Ware im Wert von unter 1? aus einem Schlecker geklaut (Scheißaktion, ich weiß).
Auf jeden Fall kam ein Brief vom der Polizei, dass ich vernommen werden soll und \"Anwesenheitsrecht\" habe.
Meine Fragen:
1. Bei geringerem Wert der Ware wird das Verfahren ja oft eingestellt. Könnte das noch passieren?
2. Was könnte mich schlimmsten/besten Falls erwarten?
3. Ich habe im Internet gelesen, dass wenn man nicht komt wenn man Anwesenheitsrecht hat, die Klage manchmal fallen gelassen wird. Stimmt das?
Danke schonmal
Ich

Alexandra Anwort von Alexandra

Hallo,
Ladendiebstahl ist in der Tat ziemlicher Mist - ich selbst habe da meine Erfahrungen gesammelt und es auch eines Tages bitter bereut... Aber du hast ja selbst schon erkannt, dass das eine "Scheißaktion" war.
Ich kann dich allerdings beruhigen: Vergehen in diesem Bereich (also einem so niedrigen Warenwert) werden meistens(eigentlich immer) eingestellt. Um die Vernehmung wirst du aber nicht herumkommen, und du solltest auch besser dorthin gehen - ob nun Recht oder Pflicht. So zeigst du, dass du die Angelegenheit ernst nimmst - und ich gehe mal schwer davon aus, dass du das auch tust?
Ins Führungszeugnis wird so etwas ja auch noch nicht eingetragen - aber natürlich weißt die Polizei (ggf. wenn es zu einem Verfahren kommt, was ja bei dir - wegen des Warenwerts - unwahrscheinlich ist, aber auch die Staatsanwaltschaft) davon. Das heißt, beim nächsten Mal kann das schon ganz anders ausgehen - also lass das Klauen lieber sein, es ist erstens illegal und zweitens gehört es sich einfach nicht, Sachen anderer Leute (auch wenn es große Konzerne sind, wo du denkst "Die könnens sich ja leisten") mit zunehmen.
Ich hoffe mal, das ist dir eine Lehre und du bezahlst deinen Sachen künftig!
Liebe Grüße,
Alexandra