Problem von Anonym - 21 Jahre

Feedback: Ungesetzlich?

hi
ob es verboten ist oder nicht kann leider nicht genau festgelegt werden.
entscheident ist dabei der grad der individualität.
was du gesagt hast ist so durchaus als individual anzusehen.
wenn die haubtperson nun harry potter heisen würde wärs verboten.
würde sie Markus Potter heißen wieder nicht.
allerdings ein markus potter auf einer zauberschule da müsste wohl im zweifelsfalle ein richter entscheiden.
am besten ist wenn man namen mischt. aber natürlich darf man auch mal woanders einen namen hernehmen solange dieser nicht zubekannt oder rechtlich geschützt ist.
aber allein die idee einer zauberschule ist nicht schützbar
die idee einer zauberschule im norden englands zu der ein zug von einem magischen gleis fährt und die weitere charakteristiken von hogwarts aufweist aber schon.
du musst also nur darauf achten das das buch soweit wie möglich einzigartig ist und nicht jeder beim lesen sofort sagt: Das ist doch genau wie in Harry Potter (oder sonst ein buch)
hoffe ich konnte dir ein wenig helfen ;-)

Dana Anwort von Dana

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Dana


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