Problem von Anonym (w) - 20 Jahre

Ich habe meinen Ex Freund angezeigt

Hallo,
ich habe ein Problem und zwar ich hatte eine Beziehung die drei jahre lang ging. Jetzt sitzt mein ex Freund im Gefängnis wegen Dealerei und wegen anderen Sachen.. auf jeden Fall will er nicht verstehen das schluss ist, droht mir immer wenn ich einen Neuen hab das er ihn zusammen schlägt wenn er raus kommt. Mittlerweile habe ich auch einen Neuen und dem hat er jetzt auch schon einen Brief geschrieben und hat ihm darin gedroht das er ein paar Leute bei ihm vorbeischicken wird um ihn zusammen zuschlagen.. ich bin darauf hin zur Polizei gegangen und habe eine Anzeige gemacht wegen Bedrohung und Stalking..Mein neuer Freund muss jetzt wenn es zur einer Verhandlung kommt gegen meinen Ex aussagen.Das Problem, die zwei kennen sich schon von früher weil sie zusammen Geschäfte gemacht haben..also mein neuer Freund hat auch schon Dreck am Stecken. Vor was ich Angst habe ist jetzt dass mein neuer Freund in den Dreck gezogen wird, also das er Probleme bekommt, das die ganze Drogengeschichte wieder aufgerollt wird.. und das will ich nicht.Die Drogengeschichte ist ja Vergangenheit, er hat mit sowas nichts mehr zutun.

Meine Frage jetzt darf der Staatsanwalt meinen neuen Freund überhaupt sowas fragen wegen der Drogengeschichte?? weil eigentlich geht es ja nicht um diese Geschichte sondern um´s stalking und der Bedrohung?weil soviel ich weis muss er die Aussage machen, er kann sie nicht verweigern

und wenn der Staatsanwalt ihn sowas frägt müsste er eigentlich nichts dazu sagen oder?? er würde sich ja damit selber belasten.

ich habe mir auch schon überlegt die anzeige zurück zuziehen, weil ich einfach zu sehr Angst davor habe dass mein Freund Probleme bekommt. Kann ich sie überhaupt zurückziehn??der Polizist hat zu mir gemeint das es nicht gehen würde.. aber ich habe da was ganz anderes gehört..

wäre froh wenn ich so schnell wie möglich eine Antwort bekomme

Anwort von Sabine

Hallo!

Sicherlich ist die Drogensache eine andere Sache, als die um die es in der Verhandlung geht.
Im Grunde sind das Fragen, die Du stellst, die Du eigentlich seinem Anwalt stellen solltest. Dem Anwalt Deines Freundes (wenn er einen hat). Ansonsten würde ich mich fachlich von einem Anwalt beraten lassen, was auf ihn zukommen könnte. Ich kenne die Gesetze leider nicht so genau.
Ich könnte mir vorstellen, dass es ein gesondertes Verfahren geben könnte, wenn er noch mit Drogen handeln würde. Wie es jedoch mit der Vergangenheit aussieht, dass weiß ich nicht.
Fakt ist, dass es in der Verhandlung um Stalking und Morddrohungen geht, aufgrund dessen Dein Ex verurteilt werden soll. So zumindest ist es Deiner Mail zu entnehmen.
Auf der sicheren Seite seid ihr, wenn ihr euch fachlich beraten lasst.

Lieben Gruß
Sabine