Problem von Annalena - 27 Jahre

Vergleich bei Unterhaltsschulden?

an Sabine:
hallo da du beim anwalt arbeitst weist du vielleicht am ehesten bescheid! ein kurzer überblick:
mein freund 34 jahre geschiden 2 kinder und ein laufendes insolvenzverfahren in höhe von 80.000 euro altschulden .
er konnte damals eine zeitlang kein unterhalt zahlen weil er hartz4 war, nun arbeitet er und verdient ca 900e netto , durch seine alg2 zeit liefen der unterhaltsrückstand auf 11.000 euro auf. die kinder sind nun ca 12 und 15 jahre alt. nun wird durch ein gerichtsbeschluss sein gehalt bis auf 777euro gepfäandet also werden im monat 123 euro abgetragen aber die aktuelle unterhaltsvorderungen laufen doch weiter , das heist wirklich von runter kommt er nicht! nun sagt er , das wenn seine insolvenz in ca 4 jahren vorbei ist will er einen vergleich machen und dann einmal ne große summe bezahlen und dan wäre alles vorbei! geht das ? ich meine ich wünsche mir auch ne familie aber bei seinen schulden weiß ich nicht wie wir leben sollen und wenn ein baby dazu kommt wie loss das laufen ?
lg annalena.

Anwort von Sabine

Hallo Annalena!

Du weißt, dass ich nur Rechtsanwaltsfachangestellt bin und auf das, was ich sage, es überhaupt keine Garantie gibt.
Dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass man bzgl. Kindesunterhalt einen Vergleich abschließen kann. Ebesowenig kann man auf Kindesunterhalt verzichten. Dieser Verzicht wäre rechtswidrig. Anders ist es vielleicht bei Ehegattenunterhalt geregelt.
Die Rückstände bzgl. des Kindesunterhalts bleiben bestehen und Du solltest Dir (falls noch nicht geschehen) auf jeden Fall einen Titel darüber besorgen um ggf. auch die Zwangsvollstreckung in die Wege zu leiten. Unterhaltstitel werden im bevorzugt behandelt und andere Pfändungen zurückgestellt.
Bitte lass Dich anwaltlich beraten, wenn es um solche hohen Summen geht. Ich kenne nicht die aktuellen Gesetze und bekomme auch immer nur einen Teil aus meiner Kanzlei mit. Eine Rechtsberatung steht mir auch gar nicht zu. Ich kann Dir nur mitteilen, was ich dazu meine und was ich ein wenig weiß. Doch eine 100 % Sicherheit kann ich Dir nicht geben. Wie gesagt, sprich am besten mit einem Fachanwalt für Familienrecht darüber und lass Dich dort beraten. Wegen der ggf. anfallenden Kosten oder Gebühren, kannst Du Dich auch beim Anwalt vorab informieren. Bist Du geringfügig einkommend, so steht Dir evtl. auch eine Beratungshilfe zur Verfügung. Das bedeutet, dass Du einen Berechtigungsschein auf Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht beantragen kannst und wenn er Dir erteilt wird, kann der Anwalt, der Dich berät, über das Gericht abrechnen. Du hast lediglich eine Gebühr in Höhe von 10,00 ? zu zahlen. Aber diese kann Dir ein Anwalt noch mal sehr gut und ausführlich erklären.

Lieben Gruß
Sabine