Problem von Anonym (w) - 18 Jahre

sexueller Missbrauch

Hallo und tut mir leid das ich euch stören muß aber ich habe da einige fragen vieleicht könnt ihr mir weieter halfen , ich wurde letztes jahr sexuel missbraucht es ist auch schon vor gerich gekommen aber ich war nur als zeugen geladen weil ich keine anzeige machen wollte jetz tahbe ich noch einen gerichtstermin in heidelberg demnächst und ich weiß nicht was ich machen soll soll ich da hin gehen ? (ich weiß ich muß) soll ich nebenklägerin sein? würdet ihr mir einen rat noch geben wie ich mit dieser belastung werden kann mir fehlt es echt schwer darüber zu reden und ich schäme mich sehr ich kriege auch oft schwächeanfälle wen ich daran denke deswegen will ich mich mit diesem thema so wenig wie möglich befassen aber meine gedanken kriege ich nicht mehr los und meinen ältern konnte ich die ganze geschichte auch nicht sagen vieleicht könnt ihr mir sagen wie ich es beweltigen kann ?? ich weiß sehr dumme fragen und lächerliche aber bitte helt mir ein wenig weiter ich weiß nicht mehr weiter ich habe zu meiner gutachterin gesagt das es mir gut geht und das mich des nicht belastet und alles andere aber mir jetzt gar nicht gut ich lebe in meinen tag hineine und denke das ich glücklich bin ich lache und andere lachen mit mir aber abends sitze ich da und merke das nichts davon stimmt bin traurig , schrei um hilfe mit meinem lachen aber die anderén denken ich bin glücklich tut mir leid noch mal das ich euch större nur einen rat weil selber weiß ich nicht mehr weiter Mit freundlichen grüßen Dora

Anwort von Sabine

Hallo!

Wenn Dich der Beklagte bzw. Täter auch misshandelt hat, dann wäre es sinnvoll auch als Nebenklägerin aufzutreten, damit das Gericht auch die Schwere der Straftat erkennen kann und sie für seinen Straftaten auch entsprechend hoch ausfällt. Es wäre nur gerecht, wenn er auch für das bestraft wird, was er Dir angetan hat. Das Gericht hat oftmals Verständnis dafür, wenn man nicht aussagen mag oder kann, wenn es einen psychisch belastet. Sie nehmen in solchen Fällen Rücksicht auf die Kläger. Es kann, wenn es von Deinem Anwalt beantragt wird, eine Einzelvernehmung geben, wenn Du Angst hast vor ihm auszusagen. Ich kann nicht 100 % sagen, wie es vor sich geht, aber bitte lass Dich von einem Anwalt beraten, damit er Dir alles genau erklären kann und Du Dich auch sicher fühlst. Eine Aussage zu machen ist vielleicht auch ein wichtiger Akte für Dich um das Erlebt verarbeiten zu können. Es ist wichtig, dass Du darüber sprichst, was geschehen ist. Mit jedem Gespräch, ob mit Freundinnen oder Deiner Familie, verarbeitest Du immer ein Stück mehr und Du wirst selber sehen, dass die Ängste immer weniger werden. Ganz vergessen kann man es wohl nie, aber man kann sicherlich lernen damit zu leben bzw. damit umzugehen und Du wirst es auch schaffen.

Gruß, Sabine