Problem von Anonym - 17 Jahre

Nebenjob als Verkäuferin trotz Vorstrafe?

Liebes Kummerkasten-Team,
ich hätte da mal eine Frage. Ich gehe in die 11. Klasse eines Gymnasiums. Seitdem mein Vater im Alter von 60 Jahren seinen Job verloren hat, da sein Unternehmen schloss, habe ich sinnlichst den Wunsch danach, mir einen Nebenjob zu suchen, um mir meinen Urlaub und auch sonstige Unternehmungen und materielle Dinge in meinem Leben selbst zu finanzieren.
Ich habe mich in einem Callcenter beworben, in dem ich allerdings nach einer Woche Probezeit nicht angenommen wurde.
Von Klassenkameraden bekam ich den Tipp, mich in einem Supermarkt zu bewerben als Kassiererin. Ich fand die Idee ganz gut und bin zu dieser Filiale gegangen und habe den Chef direkt angesprochen. Dieser sagte mir, sie hätten zur Zeit keine Stellen frei, allerdings sei es nicht sicher, ob eine Auszubildende, die in der Filiale ihre Probezeit machte, nach dieser gehen würde und somit eine Stelle für mich frei würde. Er gab mir ein Formular, welches ich ausfüllen sollte. Als ich dies genauer las, sah ich in den letzten Zeilen folgendes stehen :
,,[...] Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben wahr und vollständig sind. Ich weiß, dass unwahre Angaben oder das Verschweigen wesentlicher Tatsachen im Falle einer Einstellung den Arbeitgeber zur außerordentlich Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigen.
Ich erkläre ausdrücklich, dass ich nicht vorbestraft bin, bzw. gegen mich kein strafrechtliches Verfahren eingeleitet ist. Mir ist bekannt, dass ich verpflichtet bin, das Unternehmen/ dem Personalleiter schriftlich über Vorstrafen/eingeleitete Verfahren in Kenntnis zu setzen, sofern diese für meine zukünftige Tätigkeit von Bedeutung sind z.B. Eigentumsdelikte (Diebstahl, Unterschlagung) bei Ladenleitungen, Kassen - und Verkaufskräften; Verkehrsdelikte (Führerscheinentzug) be Kraftfahrern.[...]"
Das erinnerte mich leider an meine Vergangenheit. Ich hatte im Januar 2005 im Alter von 15 Jahren einen Ladendiebstahl begangen (im Wert von ca. 10-15?) und bin erwischt worden. Meine Daten wurden vernommen und danach durfte ich in Begleitung meiner Freundin nach Hause gehen (normalerweise hätten meine Eltern mich abholen müssen, sie waren allerdings nicht zu Hause).
Ich habe mich infolgedessen im Internet mal umgeschaut, ob ich ein ähnliches Beispiel finde, allerdings war dort nichts dabei. Es war eine einmalige Sache und ich habe es seitdem nie wieder getan. Andere Vorstrafen (falls man diese so nennen kann) habe ich auch nicht. Auf einer Internetsete stand allerdings, dass, wenn man nur einmal erwischt wird und auch sonst keine Vorstrafen hat, dies nur eine Verwarnung ist (die Daten werden nur notiert, damit, falls es zum erneuten Diebstahl kommt, der Täter nicht mehr als Ersttäter gilt) und dass der Arbeitgeber nichts davon erfährt und man sich ruhig bewerben kann.
Des weiteren habe ich meine Freundin, die auf eine Handelsschule geht, gebeten, ihren BWL-Lehrer mal zu fragen, was ich tun soll. Dieser sagte, ich müsse es dem Arbeitgeber auf jeden Fall sagen, da der Arbeitsvertrag überprüft wird und der Arbeitgeber es rausfinden würde und da ich mit meiner Unterschrift die Richtigkeit der angegebenen Daten bestätige, hätte dieser dann die Möglichkeit, mich wegen Datenschutzverletzung anzuzeigen.
Ich bin nun total verwirrt und weiß nicht, was ich tun soll. Ich sehe meinen Fehler natürlich ein und weiß, dass ich das nicht hätte tun sollen, aber es ist ja nun zu spät, um es rückgängig zu machen und deshalb muss ich möglichst das Beste daraus machen. Ich möchte dem Chef möglichst nichts davon erzählen, ist ja verständlich. Wer nimmt schon jemanden mit Vorstrafe wegen Diebstahls als Kassiererin? Die Gefahr wäre groß, dass ich den Job dann nicht bekomme und sämtliche andere Jobs auch nicht. Ist es also möglich mich zu bewerben, ohne meinen "Makel" auf den Tisch legen zu müssen und ohne, dass dieser von meinem Chef entdeckt wird? (So wie es auf der Internetseite stand) Oder komm ich um die Beichte wirklich nicht herum?
Bitte helfen Sie mir so schnell wie möglich, da ich das Formular ja auch wieder abgeben muss (gegebenenfalls). Ich danke Ihnen im Vorraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichem Gruß
Anonym

Michelle Anwort von Michelle

Grüß Dich,

das ist eine schwierige Situation in der du dich befindest. Ich kann sehr gut verstehen, dass du deinem baldigen Chef nichts von deinen Jugendsünden erzählen möchtest. Dennoch wäre es nicht richtig, wenn du unterschreibst ohne ihm davon zu erzählen, denn so würdest du Lügen. Vielleicht solltest du bevor du alles ausfüllst und unterschreibst mal bei der Polizei nachfragen ob überhaupt wirklich Vorstrafen für dich eingetragen sind. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber das mit der Verwarnung kommt mir sehr bekannt vor. Wäre doch schade, wenn du den Job nicht bekommen würdest, obwohl es dafür gar keinen Grund gibt. Denn wenn bei dir keine Vorstrafen eingetragen sind, kannst du den Zettel ja ohne schlechtes Gewissen unterschreiben! Sollte jedoch eine Vorstrafe eingetragen sein, solltest du deinem "Chef" davon erzählen. Denn er muss sich sicher sein, dass er nur Mitarbeiter einstellt, bei denen er keine Angst haben muss, dass sie was mitgehen lassen. Damit will ich jetzt nicht sagen, dass ich dir was unterstelle! Du musst dich nur mal in seine Lage versetzen. Er ist zwar in der Geschäftsstelle Leiter, dennoch hat er auch noch einen Chef über sich, dem er Rechenschaft schuldig ist, wenn in dem Laden was weg kommt und der Oberste Chef herausfindet dass du vorbestraft bist. Dann würde er mit Sicherheit große Probleme bekommen und du würdest eh sofort verdächtigt werden.

Mach doch erst mal den Schritt zur Polizei und lass dir Auskunft geben, ob du vorbestraft bist, oder nicht. Je nachdem, was dabei rauskommt solltest du entsprechend handeln. Das bedeutet, dass du deinen Chef davon erzählen solltest, falls du vorbestraft bist. Versuche ihm dann die ganze Situation zu erklären, das du dich geändert hast und eine Chance möchtest ihm dies zu beweisen. Vielleicht macht er dann ja eine Ausnahme...

Ich drücke dir die Daumen
Michelle