Problem von Anonym - 24 Jahre

Feedback: Pornos runtergeladen

Mein Feedback betrifft folgenden Satz der Antwort:

"Wenn beide unter 14 Jahren sind, entfällt eh jede Strafverfolgung, da sie nocht nicht strafmündig sind; daher dürfen Kinder, die unter 14 sind miteinander schlafen. Sobald aber einer über 14 ist, macht er sich strafbar. Das ist dann nicht Pornografie, sondern Kindesmissbrauch."

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Wenn es an die Glocke gehängt wird, daß zwei unter 14-jährige Sex haben, kommt es auf jeden Fall zu einer Ermittlung und es wird wenigstens festgestellt ob beide wirklich unter 14 waren. Es könnte ja ein Nachbar sagen, die 12jährige Lisa war mit nem Typen zusammen der sah aus wie 16.

Außerdem könnte man ja mit dieser Logik auch sagen, unter 14jährige dürfen Autos klauen oder mit Drogen dealen weil sie ja noch nicht strafmündig sind.

Man sollte mit diesen Auskünften, die Strafrecht beinhalten doch etwas genauer sein, weil es zumindest peinliche Folgen haben könnte.

Dana Anwort von Dana

Grüße Dich!

Schau dazu doch auch mal hier:

http://www.planet-liebe.de/portal_index.php?page=gesetz

Von dieser Seite 'nährt' sich mein Statement. Meines Wissens nach ( ich denke nicht, dass ich irre) ist es in D klar geregelt, dass Kinder unter 14 für ihr Tun nicht strafrechtlich verfolgt werden können - was ja widerum nichts damit zu tun, ob nach einer Anzeige ermittelt wird, ob beide unter 14 waren. Zwischen Ermittlung und Strafverfahren liegt ja auch noch mal ein Unterschied.

Alles Gute!
Dana