Problem von Micha - 33 Jahre

Kann ich ihn noch anzeigen?

Hallo KummerkastenTeam!

1991 wurde meine Schwester ermordet,der Täter ist noch nicht gefasst.Damals habe ich alles angeben müssen,was ich über meine Schwester weiß.
Dabei kam auch das Gespräch auf meinen Onkel,welcher mich mehrfach vergewaltigte.Im Jahre 1993 hätte ich erneut eine Aussage machen sollen,aber ich wollte oder besser gesagt ich konnte keine mehr machen.Ich war damals ein nervliches Wrack.Durch meinen heutigen Mann habe ich gelernt damit umzugehen und auch darüber zu sprechen.er ist der Meinung seit Jahren das ich ihn Anzeigen soll.Verjährt denn Vergwaltigung?Ich war das erstemal ca.12 und das letztemal als er sich an mir vergang,da war ich 16Jahre alt.Nun wurde der Fall von meiner Schwester wieder aufgerollt und somit kommt erneut in mir hoch was ich all die Jahre vergessen wollte.Aber ich kann keinen Abschluß finden.Hat mein Mann recht, das ich ihn Anzeigen soll wenn es denn noch geht?Damals hatte mir nicht einmal meine Tante oder mein Vater geglaubt.Ich war alleine und fühlte mich hilflos.
Bitte helft mir weiter.Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.Denn ich kenne die Verjährungsfristen nicht.Doch bin ich bereit mit meinem Leben aufzuräumen.Vielen Dank!

Dana Anwort von Dana

Grüße Dich!

Ich habe gerade ein wenig gegooglet und bin dabei auf diese Seite gestoßen:

http://www.selbsthilfe-missbrauch.de/hilfe/gesetze/d_verjaehrung.htm

Ich finde, der Text macht deutlich, wie schwer es eigentlich ist, die Verjährung zu benennen. Denn bevor das bestimmt werden kann, müsste festgelegt werden, welche Straftatbestand genau vorliegt und ob ein Staatanwalt die 'besondere Schwere' feststellen würde (oh, wie ich dieses Amtsdeutsch liebe).

Mit anderen Worten: Ich rate Dir, eine Anzeige zu erstatten bzw. Dich von den Beamten genauer beraten zu lassen.

Alles Gute und weiterhin viel Erfolg beim "inneren Aufräumen"!
Dana