Problem von Vera - 38 Jahre

Feedback: Verhütung

Habt ihr noch nichts von § 176 StGB gehört ?
Ich bin Mutter und etwas entsetzt über eure Ratschläge.
Strafunmündig bedeutet nicht, daß es erlaubt ist:
http://www.planet-liebe.de/portal_index.php?page=gesetz

Habe dies woanders gefunden:

"Recht auf sexuelle Selbstbestimmung

Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist ein grundlegendes Menschenrecht. Es darf Kindern nicht vorenthalten werden.

In einer Richtung ist dies anerkannt - Kinder dürfen nicht zu Sex gezwungen werden. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung beinhaltet jedoch auch die umgekehrte Komponente - das Recht, sexuelle Beziehungen zu einem Partner ihrer Wahl aufzunehmen, und dies unabhängig vom eigenen Alter und dem Alter des Partners.

Das heutige Strafrecht in Deutschland verbietet übrigens nicht nur Sex zwischen Kindern und Erwachsenen, sondern auch Sex zwischen Kindern. Zwar sind Kinder nicht strafmündig, trotzdem stellen sexuelle Handlungen unter Kindern Straftaten dar, die sowohl für ihre Eltern (Vernachlässigung der Aufsichtspflicht) als auch für die Kinder (Heimeinweisung) Folgen haben können."

http://www.karin-jaeckel-autorin.de/kummerkasten/kummerkatharina1.html

Gruß Vera

Dana Anwort von Dana

Grüße Dich, Vera!

Doch, von § 176 StGB hab ich natürlich gehört:

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__176.html

Wie alle Strafgesetzbücher bezieht es sich auf strafmündige Menschen - so jedenfalls sehe ich es.

Ich denke auch nicht, dass wir hier über den Kummerkasten soviel Einfluss nehmen können, eine 12 oder 13jährige davon abzuhalten, mit einem Jungen zu schlafen. Auch wenn ich es als sehr / zu früh empfinde. Und persönlich informiere ich dann lieber über Verhügung, als dass sie die wegen Unwissenheit weglassen.

Mir hat es ein Polizist mal so erklärt: Wenn die Eltern als Sorgerechtstragende es erlauben, dass die Kinder sich küssen und sexuell aktiver werden, dann ist es in Ordnung. Weil sie eben die Fürsorge tragen und einschätzen können, was für das Kind gut ist und was nicht. Wenn ich da eine Falschinformation habe, tut es mir Leid.

Und gleich mit Strafe, Sorgerechtsentzug und Heimunterbringung zu 'drohen' empfinde ich persönlich als übertrieben. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das in einem Land passieren wird, in dem Heimplätze und Pflegefamilien fast Mangelware sind und wie wir aus den Nachrichten wissen, Kinder zu ihrem drogenabhängigen Vater zurück gehen. Es gibt kaum genug Plätze für Kinder aus "Gewalt-Familien" - daher kann ich mir nicht vorstellen, dass man Plätze frei hat für ein Kind, weil es mit unter 14 freiwillig mit einem Jungen geschlafen oder Zungenküsse ausgetauscht hat. Wäre der Gesetzgeber so -ich sag mal- streng, würden Polizisten auf Streife auffallend junge Pärchen ansprechen.

Ich kenne auch eine Mutter, die so eine Anzeige wegen Verletzung der Aufsichtspflicht (13jährige kam über Nacht nicht nach Hause, musste von der Polizei gesucht werden) bekam. Es gab sozusagen ein 'amtliches Dudu' - nicht mehr.

Es kann passieren, dass es zu mehr kommt, keine Frage. Aber nur dann, wenn auch noch mehr vorliegt. Das ist jedenfalls mein Wissensstand, gefüttert von Polizisten und auch von einem Berater des Jugendamtes.

Alles Gute!
Dana


http://mein-kummerkasten.de/146885/Verhuetung.html