Problem von anonym (m) - 26 Jahre

Zusammenziehen mit Wohngeld

Hallo,

meine Freundin und ich, wohnen jeweils noch bei jmd anders.
(einer Ex-Beziehung anderer Elternhaus)

Meine Freundin ist jetzt allein erziehende Mutter und sucht eine Wohnung, mit der ihr zustehenden Wohngeldunterstützung.
Ich suche zur Zeit auch eine neue Bleibe, bin aber berufstätig.

Meine Frage.

Steht ihr wenigstens noch ein kleiner Teil Wohnungsgeld zu, wenn wir zusammen ziehen.
Zudem befindet sie sich in einer Maßnahme.
Wäre diese davon in irgend einer Art und weiße betroffen??
Oder könnte sie die auch in einer anderen Stadt, mit mir zusammen, in einer Wohnung weiterführen??

Danke in Vorraus

Dana Anwort von Dana

Grüße Dich!

Es tut mir Leid, aber so genau kenne ich mich da leider nicht aus und es kommt auch auf andere Fakten an (z.B. Dein Verdienst). Besprecht es doch mit dem zuständigen Amt direkt. Ich habe einmal gehört, dass die Arbeiterwohlfahrt auch in diesen Dingen unterstützt; d.h. hilft, durch den Paragraphendschungel zu steigen und auch erklärt, wem in welcher Situation was zusteht.

Alles Gute!
Dana