Problem von Anonym - 23 Jahre

Unterhalt von meinem Vater einklagen

Hi zusammen,

folgendes...

Ich wohne seitdem ich 18 bin aufgrund massiver familliärer Probleme alleine. Allerdings zwischenzeitlich in einer WG (aus kostengründen, wie sich versteht).

Zum September fange ich eine neue Ausbildung an (eine habe ich abgebrochen)

dort werde ich 400 Euro im Monat verdienen und habe keinerlei Möglichkeit nebenher Geld zu verdienen, da der Job bzw. die Ausbildung mich auch am Wochenende bzw. auch bis spät abends einspannt.

Das Geld reicht mir hinten und vorne nicht und nun die Frage ist es Möglich trotz abgebrochenener Erstausbildung und dem Alter von 23 Jahren Unterhalt von meinen Eltern bzw. von meinem Vater einzuklagen? Ich habe quasi keinerlei Kontakt zu meinem Vater und dieser hat bisher auch noch nie etwas an mich gezahlt - bis auf das Konto das er in meinem Namen 3500 Euro in die Miese geritten hat.

Ist da irgendwas zu machen? Wäre für jeden Ratschlag enorm dankbar.

Viele liebe Grüße

Anwort von Sabine

Hallo!

Ich kann Dir nicht sagen, ob es noch möglich ist Unterhalt einzuklagen oder zu fordern. Ich kenne auch die fianzielle Situation Deines Vaters nicht bzw. Deiner Eltern. Im Internet habe ich folgenden Hinweis gefunden:

"Eltern schulden ihren Kindern Unterhalt, solange diese nicht genug eigenes Einkommen haben, um ihren Unterhaltsbedarf selbst zu finanzieren. Das ist bei minderjährigen Kindern fast immer der Fall.

Die Unterhaltspflicht endet aber nicht mit dem 18. Geburtstag oder einem anderen Geburtstag des Kindes, sondern dauert grundsätzlich so lange an, bis die Berufsausbildung abgeschlossen ist. Studiert das Kind, ist die Unterhaltspflicht erst mit Ende des Studiums beendet.

Einem volljährigen Kind, das sich nicht mehr in der Ausbildung befindet, und das eine - wie auch immer geartete - Arbeitsstelle finden könnte, schuldet man grundsätzlich keinen Unterhalt. "

Weitere Informationen zum Untehalt findest Du auch auf dieser Seite: www.mein-recht.de

Informiere Dich auch über Beratungshilfe. Wenn Du geringfügig einkommend bist, hast Du einen Anspruch auf Beratungshilfe. Mit einem Berechtigungsschein auf Beratungshilfe (Antrag beim zuständigen Amtsgericht) kostet Dich ein Beratung bei einem Anwalt lediglich 10,00 EUR, wenn der Antrag genehmigt wird und Du einen Berechtigungsschein erhälst. Nähere Auskünfte hierzu erteilt auch das zuständige Amtsgericht in Deinem Bezirk bei der Beratungshilfestelle.

LG Sabine