Problem von Anonym - 18 Jahre

Eigentum - Gerichtsvollzieher

Hallo

Ich hätte hier mal eine kurze frage:
Darf der Gerichtsvollzieher der auf grund von schulden meiner mutter kommt auch mein eigentum beschlagnahmen obwohl ich volljährig bin und ich die meisten sachen auch von meinen Grosseltern bekommen habe und auch selbst erworben habe?

MFG

Anwort von Sabine

Hallo!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gerichtsvollzieher Eigentum einer Person pfänden darf, die von den Schulden nicht betroffen ist. Da ihr in einem Haushalt lebt (wenn ich das richtig verstanden habe), dann wäre abzuklären, wem die Dinge gehören und ob sie ggf. zum Haushalt gehören. Ich denke mal, dass es dann auch eine Rolle spielt, ob Deine Mutter diese Dinge mitbenutzt und sie vielleicht mit in den Haushalt übergegangen sind. Vielleicht muss man das Eigentum oder den Eigentum nachweisen. Frag doch mal den Gerichtsvollzieher und lass es Dir erklären oder frage einen Gerichtsvollzieher (neutral), der an eurem Gericht ansässig ist. Sicherlich können die Dir das besser erklären oder darlegen.

LG, Sabine