Problem von Klaus - 30 Jahre

Meine Ex gibt mir mein Kind nur zweimal im Monat

HIHO,

ich bin echt verzweifelt. Meine Ex und ich haben eine gemeinsame Tochter. Leider hat Sie sich von mir getrennt. Mittlerweile wird wirklich "schmutzige Wäsche" ihrerseits gewaschen. Und heute hat es mich sehr hart getroffen, sie hat beschlossen, dass ich meine Tochter nur noch 2 mal im Monat sehe und das lediglich für 4 Std. Ist das denn wirklich rechtens? Wer kann mir da einen Tipp geben, was ich da machen könnte. Wir beide waren aber nicht verheiratet. Selbst dem Jugendamt sind die Hände gebunden, obwohl der Sachbearbeiter versucht hat, sie zu überzeugen, dass ich so keine Vater-Kind-Beziehung zu meiner Tochter aufbauen kann.

Anwort von Sabine

Hallo Klaus!

Soweit ich weiß, hast Du als Vater des Kindes ein Besuchsrecht. Wie es allerdings aussieht, wenn ihr nicht verheiratet seid, da bin ich mir nicht ganz sicher.
Ich habe Dir unter dieser Antwort einen Link aufgeführt, der auf einige Urteil einiger Gerichte hinweist und wo Du vielleicht erfahren kannst, welche Rechte Du als Vater eines unehelich geborenen Kindes hast.
Ansonsten kann ich Dir nur raten Dich fachlich von einem Anwalt beraten zu lassen (Fachanwalt für Familienrecht). Solltest Du jedoch aus Kostengründen bisher davon Abstand genommen haben, kann ich Dir vielleicht raten einen Berechtigungsschein für eine Beratungsgespräch zu beantragen. Diesen Antrag auf einen Berechtigungsschein kannst Du beim zuständigen Amtsgericht unter Vorlage Deiner Einnahmen und Ausgaben stellen. Somit würde Dich die Beratung bei einem Fachanwalt lediglich 10,- ? kosten. Ob Du jedoch einen Anspruch darauf hast, das entscheidet das Gericht.
Ich hoffe, es waren einige Tipps für Dich dabei.

Lieben Gruß.

http://www.vafk.de/themen/aktuell/news/sahin-sommerfeld0703.htm