Problem von Timo - 15 Jahre

Kann ich ausziehen?

Hallo Liebes kk Team!!
Als erstes möchte ich schreiben, das ich es ganz toll finde das ihr so eine seite macht, für menschen die viele sorgen haben, oder einen rat brauchen.
Und so wie ich lese, brauchen hier schon einige Menschen einen rat :-( oder Hilfe !!!
Folgendes:Bis vor drei jahren, war mein leben ganz ok,meine Eltern,meine 2 Geschwister und ich Lebten gemeinsam in einem Haus, es war toll endlich ein Eigenes,haus ganz für sich zu haben. :-)Doch dann vor 3 jahren,haben sich meine Eltern getrennt.
Meine 22 jährige schwester, ist mit ihrem freund(jetzt Mann) zusammen gezogen, mein vater zog in die nähe von bayern, und mein 14 jähriger bruder , meine mum und ich ,wir sind nach Kassel gezogen.Gerade wo ich in Düsseldorf, alle meine freunde gefunden hatte :-( Das war so schlimm :-( jetzt bin ich auf einer sonderschule :-( und mein ziel ist es,wieder nach düsseldorf zurück zu ziehen, ein paar straßen von meiner schwester entfernt,oder so!.Jetzt meine fragen: Darf ich mit16 von zuhause ausziehen?(meine mutter hat kein problem damit, weil meine schwester ja da ist)und ich verstehe mich super mit ihr und ihrem Mann, denn auf die kann ich mich immer verlassen.und..:,bekomme ich eine wohnung vom amt? und wo kann ich, nach dem sonderschulabschluss meinen Hauptschul Abschluss nach machen??, Denn, das muss ich ja aufjedenfall machen, sonst denke ich, finde ich auch in düsseldorf keine Arbeit :-(
Ich hoffe, das ihr mir irgendwie helfen könnt,oder vieleicht könnt ihr mir einen rat geben oder sagen, wo ich mich erkundigen kann,ob ich mit 16 schon ausziehen kann oder so.Denn ich werde aufjedenfall wieder nach düsseldorf ziehen:-(Egal wann.. ich hoffe nur so schnell wie möglich :-( Ich danke euch schon mal im vorraus ,und an alle die Probleme haben:Ich hoffe, für euch alle das ihr bald eine lösung für euer Problem findet! Es grüsst ganz lieb----Timo

Anwort von Jeff

Hi Timo,

nein, leider kannst du nicht in eine eigene Wohnung unter 18 Jahren einziehen und zu dem würde dir der Staat nur eine kleine Unterstützung geben und keine Wohnung bezahlen!
Deine Mutter jedoch, kann die Erziehungsberechtigung, an deine Schwester und ihren Mann weitergeben und verliert somit jede Verfügung über dich. Dadurch kannst du bei deiner Schwester leben. (Bei deiner Schwester kannst du auch so irgentwie ohne Probleme einziehen).
Du kannst dich gerne beim nächsten Jugendamt bearaten lassen.

Deinen Hauptschulabschluss kannst du direkt in der Sonderschule machen. Wenn du in der 9. bist, müssen dich, wenn dein Schnitt reicht, deine Lehrer an der Prüfung anmelden! Ansonsten gibts auch von der Volkshochschule Abendhauptschulen (Informationen, bei deinem Rathaus).

Hoffe dir weitergeholfen zu haben!

liebe Grüße

Jeff