Problem von Stefan - 20 Jahre

Korrektur

Hallo

Bei der Beantwortung des Problems ist euch ein Fehler unterlaufen.

Jeff hat geschrieben: "Soweit ich weiß, muss eigentlich bei der Kündigung, wie beim Abschluss, des Ausbildungsvertrages ein Erziehungsberechtigter unterschreiben, soweit der potentielle Anwerber noch keine 18 ist."

Das ist nicht korrekt. Sobald die Erziehungsberechtigten den Lehrvertrag unterschrieben haben, hat ihr Sohn in dem Arbeitsverhältnis volle Handlungsfreiheit, auch wenn er noch nicht voll geschäftsfähig ist!

MfG Stefan

PS: Eure Seite is echt klasse!!

Maja Anwort von Maja

Hallo Stefan,

danke für dein Feedback.
Liebe Grüße