Problem von Anonym - 15 Jahre

Mutter schlägt,würgt und schreit

Hallo Kummerkasten!!

Ich werde immer bei KLeinigkeiten von meiner Mutter erst geschlagen und angeschrieen. Dannach wein ich total und kann einfach nich mehr aufhören, weil die Schläge wehtun.
DA das Geschreie meiner Mutter denk ich mal auf die Nerven geht deutet sie immer das würgen an. Also sie hält ihre Hände an meinen Hals und drückt zu, sodass ich dann abdruckstellen habe. Ich bekomme nur schlecht Luft. Mein Vater sieht daei seelenlos zu. WEnn dann alles vorbei ist denk ich immer das ich mich umbringen soll. Dann merkt vllt. meine Mutter was sie an mit hatte.
Sie würde mich auch im SChlafanzug vor die Tür setzen.
Es kann so nicht weitergehen. Ich habe Angst in meinem Alter schon zu sterben. Und wenn meiner Mutter mal so richtig würgen sollte, dann müsste sie in den Knast und hat auch nichts mehr vom Leben. Das will ich auch nicht.

Bitte helft mir!!!

Robert Anwort von Robert

Hallo Unbekannte,

vielen Dank für Deine Anfrage und das in uns gesetzte Vertrauen.

Ich muss Dir ganz ehrlich sagen, dass was ich gelesen habe, schockiert mich.
Ich kann es nicht fassen, dass es immernoch Eltern gibt die ihre Kinder anfassen.
Da dreht sich bei mir der Magen um, ganz ehrlich.

Da besteht auf jeden Fall direkter Handlungsbedarf ! - Ohne Frage.


Ich muss Dir vorab eines mitteilen.
Du hast folgenden Satz geschrieben: "Und wenn meiner Mutter mal so richtig würgen sollte, dann müsste sie in den Knast"

Ich kann es absolut nachvollziehen, dass du Deine Mutter nicht hinter Gittern sehen willst, jedoch ist es so das sich Deine Mutter ab dem Zeitpunkt, als sie Dich angefasst hat bereits strafbar gemacht hat.

Ich fasse mal zusammen:

Deine Mutter begang folgende Taten:

- Sie schlägt Dich
- Sie würgt Dich massiv, sodass bereits Hämatome entstanden sind


Meines Erachtens, liegt die Sachlage hier klar auf der Hand.

Wir sprechen hier eindeutig von einer schweren Mißhandlung von Schutzbefohlenen.

Diesen Straftatbestand, stellt der Gesetzgeber in Deutschland nach §225 Strafgesetzbuch, unter Strafe.


Du musst Dich umgehend entweder an die Polizei, oder an einen Lehrer deines Vertrauens in der Schule wenden.
Denn so darf es auf keinen Fall, weitergehen !!

Zur Zeit, haben wir einen ähnlichen Fall, welchen wir derzeit im KummerKasten - Kollegium besprechen und wir müssen wahrscheinlich diesen ebenfalls der Polizei überstellen, da die hilfesuchende Person unter 14 ist und damit noch als "Kind" zu werten ist.

Du bist 15 und musst jetzt Nägel mit Köpfen machen und Dich gegen Deine Mutter zu Wehr setzen.
Denn reden, wäre hier vergebene Liebesmüh' wie man so schön sagt.


Lass Dir das nicht mehr gefallen und zieh jetzt den Schlussstrich.
Mach Deiner Mutter unmissverständlich klar, "bis hier hin und nicht weiter !!"



Bitte melde Dich und sage mir wie es Deiner Meinung nach, weitergehen soll.


Alles Liebe


Robert