Problem von Anonym - 17 Jahre

http://mein-kummerkasten.de/220502/Von-Nazis-verfolgt.html

Hallo,
solltest du wirklich verfolgt werden, also so dass Du merkst, dass die es auf Dich abgesehen haben, kannst du bei der Polizei zumindest eine Anzeige wegen Stalking aufgeben.

Robert Anwort von Robert

Hallo Unbekannter,

vielen Dank für Dein Feedback.

Um die rechliche Bezeichnung kurz richtig zu stellen, folgender Hinweis:

"Stalking", ist kein Straftatbestand.

Die Straftat, die umgangssprachlich als "stalken" bezeichnet wird, heißt
"Nachstellung".
Diese steht nach § 238 StGB (Strafgesetzbuch), unter Strafe.


Der genaue Gesetzesauszug, nach dem Strafgesetzbuch, lautet wie folgt:
________________________________________________________________________
§ 238
Nachstellung

(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich

1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder
sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über
Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,

3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen
personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren
oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder
Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,

4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher
Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner
selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder

5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt

und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
________________________________________________________________________


Strafantrag wäre in diesem Fall für § 238 Absatz 1 Nummer 1 und ggf. 2, zu stellen.




Liebe Grüße

Robert