Problem von Anna-Lena - 13 Jahre

Hab ich mich strafbar gemacht ?

Hallo liebes Ku-Ka Team :)

Wahrscheinlich kennt ihr alle die Bravo-Zeitschrift. Ich hab sie mir gerade im Internet angeschaut. Da kann man ja auch kostenlos rumblättern, auf deren Internetseite. Nunja. Und da hat jemand gefragt, was unter 14 alles verboten ist. Und da stand "Sexuelle Handlungen" (ich zitiere:)
Sexuelle Handlungen sind zum Beispiel . . .

» Intensive Zungenküsse mit dem Ziel sich sexuell zu erregen
» Petting (Intensives Fummeln an Penis und Scheide ohne Geschlechtsverkehr)
» Geschlechtsverkehr (Penis in die Scheide einführen)
» Oralverkehr (lutschen oder lecken an Penis oder Scheide)
» Analverkehr (Po-Sex)
» Dirty Talking (sich mit Worten aufgeilen)
» Cyber Sex (Abkürzung: CS = sich per Chat oder E-Mail mit Worten aufgeilen)

Zu dem Punkt "Petting". Ich hab mal in der Bravo gelesen, dass ein Mädchen Sex wollte, sie war 13 der Junge 14. Die Frau von der Bravo hat gesagt, die machen sich damit strafbar (blablabla) und die Frau hat noch geschrieben, sie dürfen sich ansonsten aber anfassen und streicheln undsowas. Aber kein Sex. Aber in dieser Zitierung steht, dass man kein Petting haben darf. Warum hat die Frau dann hingeschrieben sie dürfen Petting haben (wenn mand as garnicht darf?)
Also : Frage : Darf man mit 13 Petting haben ? Hat mich voll verwirrt. Die Frau sagt ja, die Zitierung nein ? Komisch....

Zweite Frage : Beim letzten Punkt der Zitierung steht, dass man kein CS haben darf. Also nicht im Chat geile Sachen schreiben darf mit anderen Personen. Aber ich hab sowas mal gemacht... *bisschen peinlich*
Also, ich hab das nur so gemacht um erregt zu werden... Also.. äh.. das is jetzt ein bisschen unangenehm.. Naja, un in dieser Zitierung steht man darf das nicht. Ich bin voll verwirrt. Hab ich mich strafbar gemacht ?
Ich blicke garnichts mehr.

Kann mich einer mal darüber aufklären ??!! (Also nicht über Sex, ich meine meine Fragen :D)
Vielen Dank

Marie Anwort von Marie

Liebe Anna-Lena,

da du noch nicht 14 bist, bist du noch nicht strafmündig und hast dich daher auch nicht strafbar gemacht.
Allerdings macht sich jemand, der über 14 ist und mit dir sexuelle Handlungen ausübt, strafbar. In dem Beispiel, das du beschrieben hast, würde sich also der Junge strafbar machen, wenn er mit dem Mädchen eine sexuelle Handlung (also auch Petting) durchführt. Ich denke, dass die Frau von der Bravo mit "Anfassen und Streicheln" nicht Petting meinte, sondern eher sowas wie Händchenhalten, umarmen, Gesicht streicheln usw.
Ich hoffe, es ist jetzt etwas klarer geworden.

Liebe Grüße!
Marie