Problem von Anonym - 51 Jahre

Gute Freundin

Sehr geehrte Damen und Herren
Jetzt möchte ich mich auch mal zu Wort melden .habe folgendes Problem .Eine sehr gute Freundin hat im vergangenen Jahr ihr Baby erstickt und wird demnächst Verurteilt .Ich als guter Freund sehe es als Pflicht ihr mit Rat und Tat zur Seite zu stehen .Sie redet mit mir Über alles auch dieses Thema ,sämtliche Unterlagen u.s.w lässt sie mich einsehen .Ich weis das gehört dazu aber nun ist mein Problem sie Blockt manchmal ab von jetzt auf gleich (heute treffen -morgen will sie mich nicht sehen weil sie ihre Ruhe braucht ) Muss dazu sagen sie hat noch ein Kind was sie auch regelmässig sehen darf auch mal über das Wochenende . Das Umgangsrecht was sie erreichen will blocken sämtliche Ämter ab . Für sie ist der Fall klar sie ist eine Mörderin und hat keine Rechte mehr . Kann man sich nicht auch an höherer Stelle beschweren wie das Jugendamt mit ihr Umgeht . Der Kleine (7 Jahre alt ) sie möchte eine Psychologische zusammen Arbeit beim Jugendamt alles wird abgeblockt . Sie selbst will keine Psychologische Behandlung was ich ihr dringend geraten habe ,würde sie auch dort hin begleiten . Wie kann ich ihr weiter behilflich sein ??? auch als guter Freund hab ich Grenzen ihr gegenüber . Mir scheint es im Moment das sie Psychisch abtrifftet . .sie muss das alles verarbeiten keine Frage und ich möchte ihr helfen aber wenn sie mich auch blockt was soll ich machen ??? Habt ihr irgendein Rat .aber bitte nicht nur geht zum Psychologen denen vertraut sie weniger wie mir .
LG GK

Svenja Anwort von Svenja

Lieber GK,

es ist tatsächlich sehr schwer, zu jemandem durchzuringen, wenn die Betroffene abblockt. Es scheint da ein sehr großes Problem zu geben, was sie bedrückt oder belastet, dass sie das Baby erstickt hat, statt es zur Babyklappe zu geben. Es wird also ein Problem geben, dass sie so sehr belastet hat, dass sie nicht an einen anderen Weg gedacht hat. Es gab darüber einmal eine Dokumentation, wo auch andere Frauen ihre Babys getötet haben, aus Angst vor ihren Partnern, aus Angst dann verlassen zu werden, wenn sie noch einmal schwanger werden. Wie das bei Ihrer Freundin ist, kann ich natürlich nicht beurteilen, aber aus Spaß wird sie das, denke ich, nicht getan haben. Wenn sie eine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt möchte, dann ist es unumgänglich, dass sie sich in psychologische Behandlung begibt. Denn das Jugendamt will auch sehen, dass sie an sich und dem Problem, was sie vermutlich hat, aktiv arbeitet. Erst wenn sie das beweist und der Psychologe ein Gutachten ihr zugunsten verfasst, kann man definitiv mehr erreichen. Aber dafür sind Gutachten nötig und vor allen Dingen Gespräche mit einem Therapeuten! Das ist das A und O! Wenn sie nicht bereit ist, darf sie nicht erwarten, dass das Jugendamt dann zu irgendwas bereit ist. Schließlich hat nicht das Jugendamt diesen Fehler begangen. Sie muss diesen Fehler einsehen und bereit sein, nun ihr komplettes Leben darauf einzustellen. Sie kann vor Gericht sagen, sie möchte eine therapeutische Behandlung und eine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, aber wenn sie abblockt und keine psychologische Hilfe in Anspruch nimmt, das KANN (nicht muss!) sich negativ auswirken. Demnach würde ich ihr dringend dazu raten. Vielleicht bekommt sie sowieso eine psychologische Behandlung, das weiß ich nicht. Aber es wäre hilfreich, wenn sie von Anfang an sich darauf einstellt und nicht abblockt. Das Vertrauen wird sie sich aufbauen müssen und sie kann das auch ansprechen, dem Therapeuten gegenüber, dass sie solchen Menschen nicht vertraut. Dann kann man von Anfang an erst das Problem beheben, ergründen, warum sie kein Vertrauen aufbauen kann und erst daran arbeiten, um dann Schritt für Schritt weiterzugehen. Sie könnten Ihrer Freundin aber auch vielleicht so helfen, indem Sie mit ihrem Anwalt dieses Vertrauensproblem gegenüber Therapeuten ansprechen und ihn/sie bitten, dafür zu sorgen, dass das zuerst behandelt wird. Das ist immerhin eine wichtige Voraussetzung, denn wenn man kein Vertrauen zu so jemandem aufbauen kann, wird eine Hilfe sehr schwer.

Es tut mir leid, wenn das keine befriedigende Antwort war, aber ich bezweifel, dass da viel möglich bleibt, in so einem Fall.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Freundin alles Gute!