Problem von Anonym - 18 Jahre

Vergewaltigung?

hallo, könnt ihr mir sagen, ob man bei dem prblem meiner freundin schon von vergewaltigung reden kann?
sie war in einen jungen verliebt. nach einer party sind sie zusammen in einen anderen raum gegangen. der junge wollte mit ihr schlafen, sie nicht, hat es jedoch getan weil sie dachte, so könnten sie zusammen kommen.
da es unerträglich für sie war hat sie irgendwann nein gesagt. es kam zu einer untebrechung und er nahm das kondom ab. doch dann wollte er ohne weiter machen. sie hat nein gesagt, doch er hat sie überredet. schließlich hat die vernunft gesiegt und sie hat wieder gesagt, dass sie das nicht macht. daraufhin war er sehr sauer und wollte von ihr mit dem mund befriedigt werden. da es schon ein wenig her ist, weiß sie nicht mehr, ob sie das getan hat. sie hat nichtmeht sher viele erinnerungen an den abend.
aber sie hat große probleme mit körperlicher nähe und berührungen! ihr sexualleben ist seit dem nicht mehr normal, da sie es nicht genießen kann und sich überwinden muss! kann man sagen, dass sie vergewaltigt wurde? sie hat ja des öfteren gesagt, dass sie es nicht will, hatte schmerzen dabei, doch hat all das auf grund des drucks den der junge ausgeübt hat durchgestanden und leidet jetzt darunter.
doch sie kann deshalb nicht weinen und nimmt ihn in schutz, sie sagt sie hätte sich ja noch energischer ehren können und müssen. er hätte sie bestimmt dann nicht gschlagen, deshalb sei es keine vergewaltigung?
was ist es und wie kann ich ihr helfen?
danke für die hilfe!

Anwort von Sabine

Hallo!

Es ist schwierig eine Behauptung aufzustellen. Zum einen hat der Typ zum Teil gegen ihren Willen gehandelt, da sie, wie Du es beschreibst, mehrfach "nein" gesagt hat. Zum anderen ist sie nicht gegangen oder hat irgendwelche Anstalten gemacht. Sie hat sich erhofft ihn als Partner zu bekomme,wenn sie dies über sich ergehen lässt. Ich bin kein Richter oder Rechtsanwalt, aber ich könnte mir vorstellen, dass es Schwierigkeiten geben würde,wenn sie es z.B. zur Anzeige bringen würde. Sicher bin ich mir jedoch nicht.
Unter diese Antwort habe ich Dir einen Link aufgeführt, wo Du die Gesetzesgrundlage finden kannst und nachlesen kannst, wie das StGB die Vergewaltigung definiert. Ich kann Dir leider nicht sagen, wie es strafrechtlich richtig aussieht, oder was passieren würde, wenn es zur Anzeige kommt.
Deine Freundin sollte sich mit ihren jetzigen Problemen nicht verkriechen, sondern viel darüber sprechen um es ein wenig verarbeiten zu können. Um zu verstehen, was überhaupt passiert ist. Es ist gut, wenn sie mit Dir darüber spricht.

Lieben Gruß


http://www.notruf.wtal.de/html/strafrecht.htm