Problem von nonym - 27 Jahre

Hilfe! Ex versucht mich abzuzocken!


Hallo, ich habe ein Problem mit meinem Ex. Er will die "geliehene" Mietkaution von mir zurück. Droht sogar mit Mahnbescheid und Anwalt!

Kurze Vorgeschichte:
Wir sind zusammen in eine Wohnung gezogen, leider stand nur ich im Mietvertrag. Da das Geld knapp war, lieh er sich etwas Geld von seiner Mutter. Davon haben wir auch die Mietkaution bezahlt. Kurze Zeit später erbte ich Geld von meinem verst. Opa und ich/wir konnten unsere Wohnung schön einrichten. Dabei ging mein komplettes Erbgeld drauf. Wir sind so verblieben, dass ich die Miete zahle und er dafür Einkäufe u. a. (Urlaub) bezahlt. Er wohnte - bis auf ein paar Tage zwischendurch - 1 Jahr lang mit in dieser (damals gemeinsamen) Wohnung. Wir liebten und stritten uns... Nach einem Jahr Beziehung trennten sich unsere Wege... Auf Grund der hohen Kosten als Alleinstehende kündigte ich die Wohnung fristgerecht. Bis dahin traten noch keine Probleme auf und alles lief prima.

Jetzt kommt´s:
Pünktlich, am Tag der Wohnungsübergabe (als hätte er es verfolgt), meldete sich mein Ex per Mail und fordert die geliehene Kaution von mir zurück. Ich habe ihm versucht klar zu machen, dass 1.) die Kaution mit der End-/Nebenkostenabrechnung des Vermieters verrechnet wird; 2.) er schließlich ein Jahr lang mietfrei dort gewohnt hat; 3.) er ein Jahr lang Strom, Wasser, Heizung (Nebenkosten) mit benutzt hat und 4.) ich die damals gemeinsame Wohnung komplett neu eingerichtet/bezahlt habe.

Es handelt sich übrigens um einen lächerlichen Betrag von knapp 300 Euro. Im Übrigen ist das das geliehene Geld von seiner Mutter gewesen, welches sie uns damals in der Notlage zur Verfügung gestellt hat. Er behauptet natürlich, es wäre sein Geld gewesen...

Nun geht mein Ex soweit und belästigt mich regelrecht per Mail am Arbeitsplatz, droht mit Amtsgericht und Anwalt und versucht mich auch noch zu erpressen (andere Geschichte).

Er ist eben der Meinung: Es ist MEINE Wohnung gewesen, lt. Mietvertrag (hat er auch Recht). Er behauptet, er habe dort nie gewohnt (Hauptwohnsitz). Er will nur SEIN Geld zurück, der Rest ist ihm "Schnuppe".

Da ich selbst knapp bei Kasse bin (mein AG hat Zahlungsschwierigkeiten), kann und will ich ihm dieses Geld nicht zurückzahlen, da ich es nicht einsehe und ich wohl genug Kosten allein getragen habe. Ich versuchte es auf eine freundschaftliche Art, man will ja schließlich eine friedliche Lösung finden. Er zeigt leider kein Interesse und bleibt stur und fies!

Was soll ich nur tun? Hat er eine Chance über Gericht an das Geld zu kommen? Es ist nichts Schriftliches vereinbart gewesen (viell. zu meinen Gunsten). Ich habe das starke Gefühl, dass er mich abzocken will.

Ich verstehe diesen Menschen nicht! Ende Dezember, als die 1. Nebenkostenabrg. kam wollte er noch die Hälfte bezahlen (wir waren bereits auseinander)... Und heute droht er mir.

Es war zwischendurch eine so wunderschöne Beziehung mit vielen prickelnden Momenten... Warum tut er mir jetzt so etwas an? Ich erkenne ihn einfach nicht wieder. Bis vor 5 Monaten hatten wir uns noch lieb...

Noch etwas Interessantes:
Dieses Jahr wird er übrigens noch heiraten. Wen? Die Frau vor mir, die Mutter seines Kindes. Braucht er evtl. dafür das Geld... ;-)

Ich hoffe, ihr könnt mir Ratschläge geben und mir bei meinem Problem helfen! Vielen Dank!



PS. Entschuldigt für das "Durcheinander-Geschreibsel". Mir geht nur so viel durch den Kopf. Könnte glatt einen Roman darüber schreiben ;-)

Anwort von Sabine

Hallo!

Ich möchte Dir empfehlen mit einem Anwalt darüber zu sprechen. Wenn Du wirklich geringfügig einkommend bist, dann hast Du ein Recht auf einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe und so würde Dich ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt lediglich 10,00 ? kosten. Die anderen anfallenden Gebühren würde dann der Anwalt mit dem Berechtigungsschein mit dem Gericht abrechnen.

Es ist schwierig zu raten und von daher möchte ich Dir zu einem Beratungsgespräch mit einem Anwalt raten. Da nichts schriftlich vereinbart wurde, es aber rechtliche Vorschriften gibt, ist es immer sicherer sich fachlich beraten zu lassen.

Einen Berechtigungsschein kannst Du bei dem für Deinen Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragen. In manchen Fällen kann es auch vom Anwalt aus beantragt werden. Einige Büros haben diese Antragsformulare vorliegen. Erforderliche Unterlagen sind hierfür die Nachweise über Deine Enkünfte und Ausgaben (Gehaltsbescheinigung, Lebensversicherungen, Bausparverträge, Kreditbestätigungen usw.).

Lieben Gruß