Problem von Steffi - 18 Jahre

Mehrarbeit ohne Bezahlung?

Hallo, ich bin 18 Jahre und mache eine Ausbildung zur Bürokauffrau in einem Reinigungsbetrieb. Ich bin jetzt im ersten Lehrjahr. Es gibt eine praktische Woche bei uns, die jeder kaufmännische Auszubildende absolvieren muss, um mal eine Woche in die Hotel- und Zimmerreinigung "reinzuschnuppern". Die habe ich schon hinter mir.
Letztens kam meine Kollegin auf mich zu und fragte mich, ob ich einen Sonntag im Hotel aushelfen könnte. Ich fragte sie, ob ich das denn müsse. Da sagt sie doch ernsthaft zu mir: "Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie das machen wollen. Aber falls sie es nicht machen sollten, müssen wir uns vielleicht eine andere Auszubildende suchen, die mehr Engagement zeigt." Weil ich Angst hatte, NEIN zu sagen, sagte ich zu.
Vor ein paar Tagen stellte sich dann auch noch raus, dass ich dafür keinen Freizeitausgleich bekomme und das auch nicht bezahlt wird. Meine Chefin sagt, ich mache es "aus Gefälligkeit"... Ist das überhaupt erlaubt?
Vielleicht könnt ihr mir ja da weiterhelfen.
Viele grüße, Steffi

Anwort von Susi

Grüß Dich Steffi,

ich muss sagen, mir verschlägts da echt die Sprache. So wie Du das schilderst, ist das absolut nicht in Ordnung!

Du solltest folgendermaßen vorgehen:
Zuallererst checke mal Deinen Ausbildungsvertrag ab: Wie ist das geregelt mit Freizeitausgleich, Arbeitszeit (Stundenanzahl pro Woche, Sonn- und Feiertagsarbeit und die Zuschläge dafür?? Azubis dürfen in der Regel keine Überstunden machen - ich habe selbst auch Bürokauffrau gelernt und nie (!) unentgeltlich irgendwo aushelfen müssen!
Solltest Du nicht wirklich weiterkommen mit Deinem Vertrag, wende Dich an Deine Berufsschule und an die IHK. Es gibt Reglements für solche Fälle. Tu dies jedoch etwas "verdeckt", sodass Du vermeidest, dass sich die Leute, die Du ansprichst gleich an Deinen Ausbildungsbetrieb wenden. Also geh zu einer für Dich vertrauenswürdigen Person und sprich über den Fall.

Hast Du genug Infos gesammelt und weißt, dass Du nicht korrekt behandelt wurdest, suche ein Gespräch mit Deiner Chefin und schildere ihr den Vorfall. Dir wurde durch eine Kollegin indirekt eine Kündigung angedroht und Du bist damit unter Druck gesetzt worden. Das ist nicht zulässig. Von einer "Gefälligkeit" kann hier also nicht ausgegangen werden. Bleib ruhig und sachlich. Wenn Deine Chefin dann immer noch abblockt sage ihr ruhig, dass Du Dir bereits Informationen geholt hast und den Freizeitausgleich für den Sonntag verlangst. Nicht mehr aber auch nicht weniger.
Du hast ein Recht und darfst dies auch durchsetzen. Es mag sein, dass es ungemütlich wird, vor allem weil es sein kann, dass diese Kollegin einen auf den Deckel bekommt (was in diesem Fall völlig richtig wäre!) und Du Dich dann durchbeissen müsstest, jedoch:
Engagement in allen Ehren, aber umsonst musst Du Deine Arbeitskraft auf keinen Fall zur Verfügung stellen!

Alles Gute und ganz liebe Grüße!
Susi