Problem von Anonym - 54 Jahre

Ich habe einen jungen Freund

Hallo, ich habe vor ca. 7 Monaten einen Freund kennen gelernt, im Chat er ist ca. 37 jahre jünger als ich, das heisst er ist 17 Wir beide er männlich und ich auch, haben uns getroffen bei sich zu Hause, für eine Woche. Die Eltern die zu diesem Zeitpunkt anwesend waren, wissen von unseren Neigungen. Als mein Freund dann noch einmal Urlaub von der Firma bekam, sollte ich wieder zu Ihm kommen was leider von meiner Seite her nicht klappte, was meinem Freund nicht angenahm war, das ich nicht kommen kann. darauf hin weinte er auch und das bekam seine Mutter mit, die darauf mit mir schimpfte was das alles sollte, als ich bin nicht zu Ihm gefahren, na ein paar Tagen hat er es überwunden und schrieb mit mir im Chat weiter. Plötzlich,kam ihm der Gedanke wir könnten uns heimlich treffen ohne das die Eltern Bescheid wissen, ich sagte erst nein, und kurz darauf ja. Ich wollte mich erkundigen fand aber nichts, plötzlich bekam ich einen Anruf von seinem Vater, offensichtlich hat er alles mitbekommen was wir beide vorhaben, warum wir beide alles verheimlichen würden unter anderem hat er es mir auch schriftlich per Mail mitgeteilt, obwohl ich ihm meine E.-Mail Adresse nicht mitgeteilt habe. Meine Frage ist jetzt, kann er hingehen alle Nachrichten lesen, die ich meinen Freund mitgeteilt habe, kann er mir drohen falls ich weiteren Kontakt mit seinem Sohn aufnehme (Behörde und Polizei)einschalten, kann er hingehen meine Verwandten und Bekannten kontaktieren, das ich sexuelle Neigungen zu einem 17 jährigen habe, was er offensichtlich machen möchte. Er möchte in Zukunft, das ich keinen weiteren Kontakt zu seinem Sohn aufnehme, weder per Mail,Chat,SMS und Telefon. Darf er dass?

Anwort von Sabine

Hallo!

Da er noch nicht volljährig ist, kann der Vater Dir den Kontakt verbieten.

Wenn er Kontakt zu Deiner Verwandtschaft aufnehmen will, dann ist das eine andere Angelegenheit. Man kann im Grunde niemanden Volljährigen verbieten andere zu kontaktieren, sprich Deine Verwandtschaft usw., wie Du es beschrieben hast. Solange es sich nicht um üble Nachrede handelt. Aber um üble Nachrede entstehen zu lassen, muß auch est Kontakt hergestellt sein. Ich denke Du verstehst, was ich meine.

Sein Vater ist für ihn verantwortlich und haftet auch für ihn.
Erst wenn er volljährig ist, machst auch Du Dich nicht mehr strafbar (!)

Ich kann Dir nur den guten Rat geben und mit dem Vater zu sprechen und ihm zuzustimmen, dass Du den Kontakt einstellen wirst und er so dann nicht mehr mit Deiner Verwandtschaft spricht. Das wäre eine Möglichkeit.

Lieben Gruß