Problem von Diana Wortmann - 34 Jahre

Probleme mit Schulleiter!!!

Hallo, ich hebe eine 8 Jährige Tochter die in dei3 Klasse geht. Vor ca. 1 Jahr ist uns aufgefallen das sie sehr begabt ist, was auch jetzt ein Intelligenztest bei einer Psychologin bestätigt hat, dieses Problem haben wir vor 1 Jahr versucht mit der Lehrerin und dem Schulleiter zu lösen in dem sie eigentlich eine Klasse überspringen sollte, was aber in der Schule absolutes Tabuthema ist. Jetzt ist leider die Situation für meine Tochter unerträglich geworden, Schlafprobleme,Haß auf die Lehrerin, absolute Schulverweigerung. Daraufhin haben wir ganz in der Nähe eine Schule gefunden sie sie sofort aufnehmen würde und auch Fördern würde, nach einem Gespräch mit dem alten Schulleiter, haben wir jetzt das Problem das er das fehlende Formular zum Schulwechsel einfach nicht bearbeitet um mit uns einen Machtkampf durchzuführen, er gibt immer wieder an er hätte keine Zeit dafür außerdem hällt er es nicht für notwendig, meinem Kind geht es von Tag zu Tag schlechter in dieser Situation was kann ich rechtlich tun.???????? Bitte um Hilfe
Gruß Diana

Anwort von Manuel

Hallo Diana,

Ich würde als erstes dem neuen Schulleiter deine Sachlage erklären und das es deiner Meinung nach hier gerade um einen Machtkampf zwischen Dir und dem Schuleiter geht.
Okay falls du schon ein offenes Gespräch mit dem zuständigen Lehrer und dem Rektor gesucht hast, und dies nichts gebracht haben sollte, würde ich folgendes vorschlagen.
Schaue doch als erstes nach ob es in deiner Nähe nicht eine Hochbegabtenschule gibt, die sind zwar meist privat und du musst deines Enkommens nach zu zahlen ,diese sind jedoch die bessere Alternative für deine Kleine als eine Stufe zu überspringen !!
Darüber hinaus kannst du an das zuständige Schulamt deines Landkreises gehen und denen deinen Fall vortragen, die jedoch wollen mit Sicherheit ein psychologisches Gutachten sowie das Ergebniss des IQ Testes haben, die werden auch mit Sicherheit einige Tests mit deiner Tochter machen wollen, jedoch sin das die einzigsten die Dir in dieser Situation weiter helfen können, da ein rechtlicher Anspruch auf einen Schulwechsel in der Grundschulphase nicht besteht.Den Platz in einer Grundschule bekommt sie ja zugewiesen aufgrund Ihres Wohnortes bzw wegen des Einzugsgebiet der Schule.
Ich hoffe ich konnte dir damit weiter helfen.... Lieb Grüße