Problem von Anonym - 39 Jahre

3 Kinder, verheiratet und verliebt

Hallo
ich in seit 13 Jahren verheiratet drei Kinder, unsere Beziehung läuft mehr schlecht als recht.
Habe andere Frau (ungebunden) kennen gelernt auch drei Kinder (leben in dörflichem Umfeld d.h. gesellschaftlich ein Skandal! was mir egal ist)
Was Jetzt ?
Fair wäre wahrscheinlnlich die Ehe zu beeenden aber was wird aus meinen Kindern ?
Wie sieht meine wirtschaftliche Situation in Zukunft aus (auch in Hinblick auf meine eventuelle neue Partnerschaft)?

Anwort von Sabine

Hallo!

Deine Mail basiert auf rechtlichen Fragen und von daher möchte ich Dir raten Dich anwaltlich gut beraten zu lassen. So bist Du immer auf der richtigen und aktuellen Seite.
Zum einen kann man vorab Informationen auf der Seite

www.mein-recht.de

bekommen und zum anderen halt von einem Anwalt (am besten Fachanwalt für Familienrecht) bekommen, der alles genau erörtern kann und ggf. berechnen kann.

Fakt ist, dass Du im Falle einer Trennung unterhaltpflichtig gegenüber Deinen Kindern und evtl. auch Deiner Ehefrau bist. Was aus Deinen Kindern wird, dass kann ich Dir nicht sagen. Kinder leiden immer mit bei einer Trennung, dass lässt sich wohl übel nicht vermeiden. In solchen Fällen ist es immer wichtig, dass man sich als Erwachsene vernünftig verhält. Zu diesem Thema möchte ich auf unseren Sofort-Hilfe-Text auf der Hauptseite verweisen

http://mein-kummerkasten.de/Soforthilfe/18/Das-Scheidungskind.html

Wie gesagt, die rechtlichen Fragen kann Dir am besten ein Anwalt beantworten. Dieses Beratungsgespräch muß nicht teuer werden. Für den Fall, dass Du geringes Einkommen hast (Einkommen - Schulden etc) wäre es auch eine Möglichkeite Beratungshilfe zu bekommen. Wie man diese bekommen kann, dass kann Dir auch ein Anwalt erklären. Hier kann ein Antrag auf Beratungshilfe beim Gericht gestellt werden und man erhält einen Berechtigungsschein, wonach Du lediglich 10,00 ? für eine Beratung bezahlen mußt. Andernfalls, falls Dir keine Beratungshilfe gewährt wird, solltest Du vielleicht vorab über die evtl. entstehenden Kosten und Gebühren mit dem Anwalt sprechen. Diese Auskunft wird nichts kosten und kann auch schon telefonisch erteilt werden.

Lieben Gruß