Problem von Anonym - 18 Jahre

Rechtslage bei Affäre zwischen Lehrer und Schülerin

Hallo,
ich habe mich im Internet über die Rechtslage bei Lehrer-Schüler-Beziehungen informiert und bin dabei auf folgenden text gestoßen:

§ 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

(1) Wer sexuelle Handlungen

1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,

2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Missbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder

3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind

vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3

1. sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder
2. den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, dass er sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt,

um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens des Schutzbefohlenen das Unrecht der Tat gering ist.

Die Paragraphe beziehen sich jedoch nur auf Fälle, in denen der Schüler oder die Schülerin jünger als 18 Jahre ist. Mich würde nun aber interessieren, wie die Rechtslage ist, wenn die Schülerin 18 oder älter ist und die Beziehung in beiderseitigem Einverständnis zwischen zwei erwachsenen, mündigen Menschen begonnen wurde, somit also kein "Mißbrauch" in dem Sinne vorliegt.
Ich dachte bis jetzt, "Mißbrauch" von Schutzbefohlenen sei generell strafbar, egal, wie alt der oder die Schutzbefohlene ist - selbst wenn der Schutzbefohlene bereits volljährig ist. Das Gesetz scheint jedoch diesen Fall nicht zu regeln! Ist die Beziehung zwischen einem Lehrer und einer erwachsenen Schülerin, die der betroffene Lehrer nicht einmal im Unterricht hat, nun erlaubt oder nicht? Ich wäre sehr froh, wenn ihr Licht in die Dunkelheit meiner Unkenntnis bringen würdet! ;-)

Anwort von Susi

Grüß Dich!

Nach meinem Verständnis (und ich hoffe, ich liege richtig!) dürfen der Lehrer und die Schülerin (auch wenn sie volljährig ist) nicht an derselben Schule sein, da sie sonst ebenfalls seine Schutzbefohlene wäre.

Wieso fragst Du nicht mal in einem Rechtsforum nach?
http://www.recht.de/

Lieben Gruß
Susi